Stellungnahme Bereichsbildung/Ordnung

Unterhalb der Stellungnahme findet ihr eine kurzen historischen Überblick zur Bereichsbildung.

Stellungnahme des FSR WIWI zur Bereichsordnung:

Ablehnung der Bereichsordnung des Bereichs Bau & Umwelt

Als studentische Vertreter im Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaften lehnen wir die für den Fakultätsrat am 19. September 2018 vorgelegte Fassung der Bereichsordnung für den Bereich Bau und Umwelt entschieden ab.
Die Kritik der studentischen Statusgruppe geht in zwei Richtungen. Wir kritisieren den Prozess zur Findung eines fakultätsübergreifenden Kompromisses gleichermaßen wie das inhaltliche Ergebnis. Der aktuelle Entwurf ist letztlich ohne aktive Beteiligungsmöglichkeit der studentischen Statusgruppe sowie der jeweiligen Fachschaftsräte entstanden, obwohl es mehrfach Anfragen zur Mitwirkung gab sowie umfassende begründete Änderungsvor-schläge vorgelegt wurden. Kein einziger der für uns fünf zentralen Punkte wurde letztlich auch nur ansatzweise in den endgültigen Entwurf übernommen.
Namentlich machen wir in erster Linie den Bereichssprecher Christian Lippold und den Bereichsdezernenten Michael Krieg für den gescheiterten Prozess und das schlechte Ergebnis persönlich verantwortlich. In zweiter Instanz trifft dies weiteren Mitglieder des Bereichskollegiums als Entscheidungsorgan des Bereichs. Nachdem die anderen betroffenen Fakultätsräte bedauerlicherweise bereits durch den finanziellen Anreiz in der Bereichszielvereinbarung eingeknickt sind, fordern wir den Fakultätsrat Wirtschaftswissen-schaften und den Senat auf, die vorliegende Fassung abzulehnen und den Findungsprozess unter Einbeziehung aller Statusgruppen neu zu starten.

Kritik am Prozess
Mit dem Wechsel der Fakultät Wirtschaftswissenschaften in den Bereich Bau & Umwelt haben sich die studentischen Vertreter in jeder Fakultätsratssitzung nach Fortschritten und Beteiligungsmöglichkeiten in der Bereichsbildung erkundigt sowie die Bildung von Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Statusgruppen vorgeschlagen. Bis zur Vorlage eines bereits mehrfach überarbeiteten Entwurfs der Bereichsordnung gab es hier jedoch keine Berücksichtigung der verschiedenen Statusgruppen. Auf Basis dieses erstmals zugänglichen Entwurfs kamen von den studentischen Vertretern umfangreiche Anmerkungen, welche letztlich mit Ein-Satz-Begründungen ohne öffentliche bereichsweite Aussprache vom Tisch gewischt wurden.
Im Allgemeinen kritisieren wir, dass zu keinem Zeitpunkt öffentliche Arbeitstreffen stattgefunden haben oder fakultätsübergreifende Gremien bzw. Arbeitsgruppen an der Bereichsordnung gearbeitet haben. Stattdessen hat das Bereichskollegium hinter ver-schlossenen Türen gearbeitet und es wurden Einzelgespräche mit Interessierten geführt. Ein Gespräch mit den studentischen Vertretern der Fakultät Wirtschaftswissenschaften verlief weitestgehend ergebnislos, was auf die fehlende Kompromissfähigkeit von Seiten des Bereichssprechers zurückzuführen war.
Es wurde sich jedoch auf ein Fortsetzung des Gesprächs im Vorfeld der dritten Lesungen in den Fakultätsräten geeinigt. Dieses Gespräch hat bis zum heutigen Tag nicht stattgefunden und erscheint vor dem Hintergrund, dass bereits die finale Fassung in die Fakultätsräte gegeben wurde, auch nur bedingt sinnvoll.
Die schlechte Prozessgestaltung hat letztlich zu einer schwachen inhaltlichen Ausgestaltung der Bereichsordnung geführt und es ist eine negative Erwartungshaltung gegenüber den Bereichsstrukturen entstanden.

Kritik am Inhalt
Durch den bisherigen Entwurf zieht sich die Tendenz die Beteiligungsstrukturen an der Hochschule zurückzufahren und Entscheidungskompetenzen in zentrale Institutionen – in diesem Fall dem Bereichskollegium – zu bündeln. Dieser Effekt wird dadurch besonders deutlich, dass das Gremium geheim tagt und Protokolle nicht standardmäßig bereichsweit zur Verfügung gestellt werden. Im Weiteren gibt es im Bereichsrat keine relevante Kompetenz, da zu den Aufgaben des Bereichs nur beraten oder Stellung genommen werden darf. Die Entscheidung liegt letztlich aber immer beim Bereichskollegium ohne Bindung an Entscheidungen des Bereichsrats – ebenso wie Dekane als Mitglieder des Kollegiums nicht an die Entscheidung ihrer Fakultätsräte gebunden sind. Die Ordnung geht von dem absurden Ansatz aus, dass ein Dekan die Interessen aller Statusgruppen voll-ständig abdecken kann, obwohl die hochschulpolitische Demokratie auf dem Austausch und der Debatte der Statusgruppen basiert.
Besonders ärgerlich ist dabei, dass den nicht professoralen Statusgruppen die Organisation einer zusätzlichen bereichsweiten Wahl aufgedrückt wurde, ohne dass die gewählten Mitglieder des zukünftigen Bereichsrats relevante Entscheidungskompetenzen besitzen werden.
Als studentische Interessenvertreter fordern wir:
1. den Ausbau der Kompetenzen und häufigeres Zusammentreten des Bereichsrats,
2. die Einrichtung von Kommissionen bestehend aus allen Statusgruppen, die dem Be-reichskollegium mit verbindlichen Entscheidungen zuarbeiten,
3. die Bereitstellung der Protokolle des Bereichskollegiums an die Fakultätsräte und die bereichsweite Veröffentlichung,
4. ein suspensives Vetorecht für Fakultätsräte, wenn Eingriffe auf Fakultätsebene stattfin-den und die Öffnung des Bereichskollegium für beratende Mitglieder der Statusgruppen.
Fachschaftsrat WiWi & Studierende im Fakultätsrat Wiwi
September 2018

 

Bereichsbildung, was ist das, worum geht’s?

An der TU Dresden findet derzeit eine umfassende Strukturmaßnahme statt. Ziel ist es die 14 Fakultäten der TU Dresden in 5 Bereiche neu zu gliedern. Dieser Veränderungsprozess wurde 2010 mit Einreichung der Skizze für das Zukunftskonzept in der Exzellenzinitiative gestartet und stieß dabei insbesondere bei Studierenden auf Kritik.

Die TU Dresden erwartet durch die strukturelle Neuordnung der Universität folgendes:
– größere strategische & finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für diese Bereiche
– mehr Raum für interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung
– Wahrung der Fachkulturen
– Qualitätsverbesserung und Beschleunigung in den internen Abläufen

Die Gliederung der 18 Fakultäten in fünf Bereiche erfolgt schrittweise: Zuerst wurden 2012 die Bereiche als Organisationsebene oberhalb der Fakultäten eingerichtet und damit die Grundlagen für weitere Integrationsschritte geschaffen. Die Bereiche erhielten in der Folge zentrale Verwaltungseinheiten, um die vielfältigen Koordinierungsaufgaben abzubilden. Aktuell befindet sich der Prozess in der weiteren Ausformung, in der, angepasst an die Bedürfnisse der jeweiligen Bereiche, ein Teil, jedoch nicht notwendigerweise alle, der bisherigen Zuständigkeiten der Fakultäten auf die Bereichsebene verlagert werden.

Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz im Zusammenspiel mit der 2016 vom Erweiterten Senat der TU Dresden beschlossenen und vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bewilligten Grundordnung der Universität ermöglicht diese deutschlandweit einzigartige Ausgestaltung von Verantwortungs- und Organisationsstrukturen.

Die Fakultät Wirtschaftswissenschaften gehörte zunächst dem Bereich Geistes- & Sozialwissenschaften an, bis zu zum Ende vom Jahr 2017 dem Bereich Bau & Umwelt angegliedert wurde. Im neuen Bereich wurde seit Beginn des Jahres 2018 durch die 5 Dekane sowie Bereichssprecher und -dezernent eine Ordnung für den Bereich erarbeitet, welche im Oktober mit knapper Mehrheit gegen die Stimmen der Studierenden beschlossen wurde.

Zur Werkzeugleiste springen