Neben der Tätigkeit im Fachschaftsrat sind einige unserer Mitglieder zusätzlich in Gremien der Fakultät und Universität aktiv, um eure Interessen zu vertreten und sich für die Verbeserung der Studienbedingungen einzusetzen. Welche Gremien das sind, wollen wir euch auf dieser Seite erklären.
Auf unserem Organigramm könnt ihr erkennen, dass ihr als Studis bei den Wahlen Vertreter*innen für den Senat und erweiterten Senat, für den Beriechsrat, Fakultätsrat und natürlich für den Fachschaftsrat direkt wählen könnt.
Wir entsenden für euch Vertreter*innen in den Studierendenrat (kurz StuRa), den Prüfungsausschuss und die Studienkommissionen.
Der Fakultätsrat (FakRat) ist das zentrale Leitungsgremium einer Fakultät. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen getroffen, die die Fakultät betreffen. Dazu gehören die Vergabe von Lehraufträgen, die Einsetzung von Berufungskommissionen sowie die Neubesetzung von Lehrstühlen. Außerdem organisiert und überwacht der Fakultätsrat den Lehr- und Forschungsbetrieb und beschließt die von der Studienkommission eingereichten Studien- und Prüfungsordnungen. Im Fakultätsrat sitzen auch zwei Studierende, die direkt von den Studierenden der Fakultät bei den Hochschulwahlen gewählt werden.
Der Prüfungsausschuss ist für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um Prüfungen zuständig. Pro Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, die jedoch häufig zusammengelegt werden, um fakultätsweite Einheitlichkeit zu gewährleisten. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Festlegung von Noten und die Bestellung von Prüfer*innen. Der Prüfungsausschuss wird vor allem bei Streitfällen aktiv, etwa bei Uneinigkeiten über Benotungen oder bei Problemen mit der Zulassung zu Prüfungen. Solltest du dich bei einer Prüfung ungerecht behandelt fühlen oder die Anerkennung von Modulen verweigert worden sein, kannst du über die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen Widerspruch einlegen.
Im Prüfungsausschuss sitzen pro Studiengang zwei Studierende. Diese werden offiziell vom Fakultätsrat gewählt, basierend auf einem Vorschlag des Fachschaftsrats. Dadurch stehen wir mit den Vertreter*innen in engem Kontakt. Du erreichst sie unter pruefung@fsrwiwi.de.
Die Studienkommission ist ein Ausschuss des Fakultätsrats, der sich ausschließlich mit Aspekten der Lehre befasst. Hier werden Probleme in Studiengängen, Lehrveranstaltungen oder Prüfungsordnungen diskutiert. Lösungsvorschläge können anschließend als offizielle Empfehlungen an den Fakultätsrat weitergeleitet werden. Die Studienkommission ist paritätisch besetzt: Es gibt gleich viele studentische Vertreter*innen wie Vertreter*innen der Fakultät (wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen). Den Vorsitz hat der bzw. die Studiendekan*in. Eure studentischen Vertreter*innen werden vom Fachschaftsrat in der ersten Sitzung nach den FSR-Wahlen entsandt. Um entsandt zu werden, müsst ihr nicht zwingend Mitglied des Fachschaftsrats sein.
Das oberste Gremium der akademischen Selbstverwaltung mit studentischer Beteiligung ist der Senat. Die vier studentischen Mitglieder wählt ihr direkt bei den Hochschulwahlen. Den Vorsitz des Senats führt der bzw. die Rektor*in. Vor den meisten Entscheidungen des Rektorats muss der Senat eine Stellungnahme abgeben, an die das Rektorat jedoch nicht gebunden ist. Der erweiterte Senat ist für die Wahl oder Abwahl des Rektorats sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der Universität zuständig.
Wenn eine Professur neu besetzt werden muss, wird vom Rektorat der Universität eine Berufungskommission gebildet. Ihre Aufgabe ist es, geeignete Nachfolger*innen zu finden. Die Fakultät schlägt hierfür eine Kommission aus Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden vor. Der Fachschaftsrat ergänzt diese um zwei studentische Vertreter*innen, damit alle Interessengruppen Mitspracherecht haben. Die Kommission erstellt zunächst einen Ausschreibungstext, der in großen deutschen und internationalen Medien veröffentlicht wird. Anschließend diskutiert sie die eingegangenen Bewerbungen und lädt ausgewählte Kandidat*innen zu Vorstellungsrunden vor Ort ein. Nach Abschluss der Vorstellungen erstellt die Kommission eine Rangliste mit drei bevorzugten Kandidat*innen, mit denen das Rektorat nacheinander Verhandlungen führt.
Die studentischen Vertreter*innen werden vom Fachschaftsrat entsandt und müssen keine Mitglieder des Fachschaftsrats sein. Falls eine Besetzung ansteht, informieren wir euch auf unserer Homepage.
Der StuRa gehört neben dem Fachschaftsrat zur studentischen Selbstverwaltung. Er ist die uni-weite, überparteiliche und unabhängige Studierendenvertretung. Alle Fachschaftsräte entsenden gemäß ihrer Fachschaftsgröße eine gewisse Anzahl von Vertreter*innen ins StuRa-Plenum. Neben dem Plenum gibt es vom StuRa geschaffene themenbezogene Referate, die den Geschäftsbereichen Hochschulpolitik, Lehre und Studium, Soziales, Öffentlichkeitsarbeit und Inneres zugeordnet sind. Infos zu den einzelnen Geschäftsbereichen des StuRa’s gibt es unter www.stura.tu-dresden.de/geschäftsbereiche.
Der StuRa sind die besten Ansprechpersonen für dich, wenn es nicht um studiengangsspezifische Angelegenheiten geht, wie z.B. BAföG-Angelegenheiten. Weiterhin existiert die Möglichkeit der Rechtsberatung mit einem Anwalt.
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