Prüfungen
Viele Fächer schließen mit einer benoteten Prüfungsleistung ab. Dazu zählen Klausurarbeiten (§6), Seminararbeiten (§7), Projektarbeiten (§8), mündliche Prüfungen (§9), Referate (§10) und sonstige Prüfungsleistungen (§11). Detaillierte Informationen zu den Anforderungen und Inhalten der einzelnen Prüfungsleistungen findest du in der Prüfungsordnung (PO) des jeweiligen Studiengangs
Kontakt bei Fragen: kontakt@fsrwiwi.de
Info-Seite des Prüfungsamtes: https://tu-dresden.de/bu/studium/im-studium/pruefungen/pruefungsamt-wirtschaftswissenschaften
Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsamt zu Beginn jedes Semesters bekannt gegeben. Es gibt zwei Anmeldezeiträume pro Semester:
- Vorgezogene Prüfungen: Hier sind die Anmeldefristen je nach Prüfung unterschiedlich. Studierende müssen die individuellen Fristen beachten.
- Kernprüfungszeit: Dieser Zeitraum umfasst die regulären Prüfungen des Semesters.
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt innerhalb der vom Prüfungsausschuss festgelegten Fristen. Diese Fristen werden semesterweise bekannt gegeben. Eine Abmeldung ist bis zur festgelegten Frist ohne Angabe von Gründen möglich. Nach Ablauf der Frist ist ein Rücktritt nur aus triftigen Gründen zulässig. In Zeiten des Mutterschutzes oder der Elternzeit beginnen keine Fristen und laufende Fristen pausieren.
Voraussetzungen: Die Anmeldung setzt die Immatrikulation sowie die Erfüllung fachlicher Voraussetzungen voraus. Ob Vorleistungen notwendig sind, kann im Modulhandbuch eingesehen werden. Studierende müssen sich zu jeder Prüfung selbst anmelden. Ohne Anmeldung ist keine Teilnahme möglich. Eine Spätere Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache möglich. Die Zulassung erfolgt bei Erfüllung aller Anforderungen automatisch.
Anmeldungssysteme:
- HISQIS: Für Studierende vor dem Wintersemester 2024/25.
- Selma: Für alle Studierenden ab dem Wintersemester 2024/25.
Mehr als drei Werktage vor der Prüfung: Eine Abmeldung über HISQIS oder Selma ist bis zur festgelegten Frist. (z.B. ist der Prüfungstermin ein Dienstag, endet die Abmeldung am Donnerstag, 23:59 Uhr der vorherigen Woche)
Bei Referaten, Seminar-, Projekt- und Hausarbeiten, welche kein gesondertes Rücktrittsdatum haben, kann der Rücktritt erst mit Einverständnis des Lehrstuhls per Antrag an das Prüfungsamt erfolgen.
Weniger als drei Werktage vor der Prüfung: Eine Abmeldung ist nur im Krankheitsfall möglich. Informationen dazu siehe unter Krankmeldung.
Versäumnis: Unentschuldigtes Fehlen wird mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Rücktritt: Ein Rücktritt von einer Prüfung oder eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums ist nur unter Angabe von triftigem Grund (z. B. Krankheit mit Attest) möglich. Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Krankheitsnachweis: Der Arzt sollte die Bescheinigung des Prüfungsamtes ausfüllen. Alternativ steht ein Formular zur Verfügung. In Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Über die Genehmigung des Rücktritts bzw. die Anerkennung des Versäumnisgrundes entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Unterlagen können im Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte das Prüfungsamt vorab per Mail oder Telefon informiert werden.
Die Bewertung erfolgt nach §15 der Prüfungsordnung (PO). Noten reichen von 1,0 bis 5,0, wobei 5,0 als nicht bestanden gilt. Die Abstufungen erfolgen in 0,3er-Schritten, ausgenommen sind die Noten 0,7, 4,3 und 4,7. Einige Prüfungen werden ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. In die Modulnote werden nur nicht bestandene Prüfungen mit der Note 5,0 einbezogen.
Bestanden: Ein Modul gilt als bestanden, wenn die Modulnote mindestens 4,0 beträgt oder die Bewertung bestanden vergeben wurde. In diesem Fall werden die ETCS-Punkte unabhängig von der Note gutgeschrieben.
Nicht Bestanden: Ein Modul gilt als nicht bestanden, wenn der Durchschnitt der Prüfungsleistungen schlechter als 4,0 ist, eine bestehensrelevante Prüfung nicht bestanden wurde oder eine 4,0 rechnerisch nicht mehr erreichbar ist. Außerdem führt ein Ordnungsverstoß oder eine Täuschung (§17 PO) sowie ein Verzicht (§18 PO) zur Bewertung „nicht bestanden“. Nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen wiederholt werden.
bis 1,5 = sehr gut
1,6 bis 2,5 = gut
2,6 bis 3,5 = befriedigend
3,6 bis 4,0 = ausreichend
ab 4,1 = nicht ausreichend
Die Ergebnisse werden online veröffentlicht, in der Regel innerhalb von vier Wochen. Bei Klausuren mit mehr als 300 Teilnehmenden kann dies bis zu acht Wochen dauern. Mündliche Prüfungen werden direkt im Anschluss bekannt gegeben. Eine Einsichtnahme ist spätestens acht Wochen nach der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse möglich. Falls dies organisatorisch nicht machbar ist, kann ein Antrag beim zuständigen Prüfungsamt gestellt werden.
Nicht bestandene Modulprüfungen müssen innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird diese Frist überschritten oder die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muss die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) beim nächstmöglichen Termin abgelegt werden. Erfolgt keine Teilnahme oder wird der Drittversuch nicht bestanden, ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Falls ein Modul aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, sind nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen. Fehlversuche aus anderen Studiengängen werden übernommen, auch nach Exmatrikulation. Die Wiederholungsfristen gelten ebenfalls, wenn das Studium an einer anderen Universität fortgesetzt wird, was Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf haben kann.