Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit zählt nicht direkt als Modul und die Note deiner Abschlussarbeit geht mit 40-fachem Gewicht (Bachelor nach PO 2017 67-fachem) in die Gesamtnote ein. Hier gelten auch teilweise andere Regelungen als bei Modulen. Es ist nur eine Wiederholung der Abschlussarbeit in der Prüfungsordnung (PO) vorgesehen, eine zweite Wiederholung der Abschlussprüfung ist nach SächsHSFG nur auf Antrag möglich.
Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Prüfungsausschuss. Im Normalfall bewirbt man sich jedoch bei einem Lehrstuhl und bespricht die Thematik mit der betreuenden Lehrperson.
Die meisten Lehrstühle stellen Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Abschlussarbeitsthema. Es empfiehlt sich, das Forschungsseminar (neue Studienordnung (S0) Forschungsdesign) beziehungsweise das Bachelorseminar (PO 2017) am gleichen Lehrstuhl zu schreiben. Das Seminar für Bachelorstudierende nach PO 2024 Präsentieren und Diskutieren ist unabhängiger von der Bachelorarbeit. Informiert euch am besten zu Beginn des Wahlpflichtbereichs, welche Voraussetzungen die Lehrstühle stellen. Die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussarbeit sind in §25 der PO 2017 bzw §31 der PO 2024 zufinden.
Die Bearbeitungszeit beträgt für alle, die vor dem WiSe 2024 immatrikuliert wurden, 4 Monate. Für alle Bachelorstudierende seit dem WiSe 2024 beträgt diese 9 Wochen und für Diplom- und Masterstudierende 16 Wochen.
Auf Antrag ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit möglich, für eine Bachelorarbeit maximal 4 Wochen, für Diplom- und Masterarbeiten 8 Wochen.
Weiterhin ist es möglich, die Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Praxispartner zu schreiben. Hier solltest du dich unbedingt vorher erkundigen, welche Hochschullehrer*innen offen für eine Kooperation ist.
Du kannst deine Abschlussarbeit auch von einer Person betreuen lassen, die nicht der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angehört. Dabei musst du beachten, dass du dann einen Zweitprüfer von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften brauchst.
Hinweis: Das Thema der Abschlussarbeit wird spätestens zu Beginn des auf die Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung folgenden Semesters von Amts wegen vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Zwar kann der Prüfungsausschuss eine Überschreitung dieser Frist gestatten, man sollte den Umstand bei der Modulwahl aber definitiv beachten.