Semesterbeitrag und Studiengebühren
Der Semesterbeitrag (auch Sozialbeitrag genannt) sorgt immer wieder für Diskussionen unter Studierenden, vor allem bei einer Erhöhung. Kein Wunder, schließlich stellt er für viele eine spürbare finanzielle Belastung dar. Die hitzigen Debatten in den entscheidenden Gremien spiegeln das wider. Doch eines fällt immer wieder auf: Viele Studierende sind zu wenig informiert, um sachlich mitdiskutieren zu können. Das liegt oft auch an einer unzureichenden Aufbereitung der Informationen.
Um dem entgegenzuwirken, findet ihr hier alles Wichtige rund um den Semesterbeitrag:
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Wer entscheidet eigentlich über die Beiträge?
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Wofür wird das Geld verwendet?
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Warum gibt es Erhöhungen?
Bei Fragen oder Meinungen stehen euch unsere WiWi-StuRa-Vertreter gerne zur Verfügung: stura@fsrwiwi.de.
Die unten genannten Zahlen beziehen sich auf das Wintersemester 2024/25, die aktuellen Beiträge können beim Stura eingesehen werden.
Der Semesterbeitrag wird zentral vom Immatrikulationsamt erhoben und besteht aus zwei Teilen: dem Beitrag der verfassten Studierendenschaft (StuRa) und dem Beitrag für das Studentenwerk. Beide gelten als Solidarbeiträge – sie ermöglichen soziale Angebote wie Wohnheime, Elternhilfe, psychologische oder rechtliche Beratung und finanzieren zugleich die studentische Vertretung.
Wichtig: Der Semesterbeitrag ist nicht mit Studiengebühren zu verwechseln! Studiengebühren – in Sachsen selten – werden von den Hochschulen selbst erhoben und dienen zur Deckung von Betriebskosten.
Beiträge und Gebühren unterliegen rechtlichen Vorgaben des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Sie müssen zweckmäßig und angemessen sein. Beispiel: 500 € für Hahnenkämpfe wären unzulässig, während 0,65 € für einen Alpaka-Rennstall zur Förderung des Universitätssports (SächsHSFG § 24 Abs. 3) theoretisch erlaubt sein könnten.
Die Universität kann Gebühren erheben. Mit den großen Protesten gegen die Studiengebühren in den 2000ern kam es bundesweit zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren für ein Erststudium. Viele Länder haben jedoch weitere Studiengebühren, die mit den Hochschulgesetzen geregelt und teilweise durch die jeweilige Hochschule in der Höhe festgesetzt werden. Beispiele hierfür sind u.a. die Studiengebühr für Langzeitstudenten (Regelstudienzeit +4 Semester), für ein Zweitstudium oder die Gebühr für ausländische Studierende. Welche Studiengebühren die TUD erhebt, findet ihr in dieser Amtlichen Bekanntmachung.
Die meisten Studierenden werden also nicht von Studiengebühren betroffen sein. Die Mittelverwendung einer Gebühr muss laut gesetzlichen Vorschriften für deren Entstehungsgrund erfolgen. Dementsprechend gehen Studiengebühren in den Hochschulbetrieb ein.
Der Beitrag an das Studentenwerk Dresden beträgt, wie oben erwähnt, zur Zeit 112,73 €. Im Sinne des Solidaritätsprinzips, kann man sich von diesem Beitrag auch nicht durch Verzicht auf die Leistungen des Studentenwerkes befreien lassen.
Das oberste Entscheidungsgremium des StuWe ist der Verwaltungsrat. Dieser entscheidet auch über Änderungen an der Beitragsordnung. Besetzt wird der Verwaltungsrat paritätisch mit Studierenden und Hochschulvertretenden bzw. Vertretenden der Politik & örtlichen Wirtschaft. Im Weiteren nimmt die Geschäftsführung des Studentenwerks beratend an den Sitzungen teil. Eine Liste der aktuellen Mitglieder findet ihr hier.
Der größte Teil des Beitrags geht an die Hochschulgastronomie und stellt zugleich den Hauptgrund für aktuelle Beitragserhöhungen dar. Weitere Mittel fließen in Beratungsangebote bei persönlichen Problemen sowie in die Unterstützung von Studierenden mit Kind, etwa durch Kinderbetreuungsangebote.
Ein kleinerer Teil wird für interkulturelle Programme, kulturelle Projekte und das Veranstaltungshaus Tusculum verwendet. Dieses kann für Partys und ähnliche Anlässe gemietet werden.
Wichtig: Die Studentenwohnheime werden nicht durch den Beitrag mitfinanziert – sie sind ein separates Zusatzangebot.
Auch die Bearbeitung von BAföG-Anträgen durch das Studentenwerk gehört nicht zu den beitragsfinanzierten Leistungen, sondern wird gesondert bezahlt.
Fachschaftsräte (FSR) erhalten bei bestandener jährlicher Finanzprüfung 1,12 € pro Student und Semester sowie 500 € Sockelfinanzierung je Semester. Forderungen nach einer Erhöhung der FSR-Gelder bestehen aktuell nicht. Stattdessen wurde vereinzelt sogar vorgeschlagen, sie zu senken. Das ist jedoch kurzsichtig, denn FSR bieten den Studierenden oft greifbarere Leistungen als der StuRa selbst. Gerade große Fachschaften kommen mit den aktuellen Beiträgen gut zurecht – aber nur, wenn sie diese regelmäßig erhalten. Kürzungen wären trotz angepasster Haushaltsführung problematisch, da Rücklagen begrenzt sind und größere Anschaffungen schwer realisierbar bleiben. Zusätzlich dürfen Fachschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts keine Gewinne erzielen.
Typische Ausgaben:
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ESE-Veranstaltungen (ermäßigte Teilnahmegebühr)
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Tagungs- und Reisekosten (z.B. BuFaK)
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Förderung studentischer Projekte (z.B. Ufa-Austausch, Gründergarten)
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Zuschüsse für interne Klausurtagungen
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Technik, Grills, Zelte etc.
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Büromaterial
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Events wie „FSR lädt ein“, Flunkyballturniere
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Eventuelle Verluste bei Veranstaltungen
FSR arbeiten transparent: Sitzungen, Protokolle und Finanzanträge sind öffentlich. Einsicht in Finanzunterlagen ist beim Finanzer möglich. Bierkästen in Fachschaftsbüros werden nicht aus Beiträgen finanziert, sondern privat. Bei Veranstaltungen kann es begrenzte Helferverpflegung geben, jedoch ohne Beitragssubvention. Eure Beiträge fließen zu 100 % in sinnvolle studentische Zwecke.
Fragen und Anregungen bitte an: stura@fsrwiwi.de
Von den, übrig bleibenden 9,09 € verbleiben 7,90 € beim StuRa und ca. 1,30 € gehen bei korrekter Kassenführung an die Fachschaften (+ ein fester Sockelbeitrag von 500 € je Fachschaft, ebenfalls aus den StuRa-Geldern).
Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2025/26 338,00 Euro. Davon entfallen rund 2,7 % auf die verfasste Studierendenschaft (StuRa), der Rest auf das Studentenwerk und andere Leistungen. Der größte Einzelposten ist das Deutschlandsemesterticket, das solidarisch vom StuRa verhandelt wird. Es kostet 208,80 Euro pro Semester (ca. 29,50 € pro Monat) und ermöglicht dir die deutschlandweite Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs.
Zusätzlich beinhaltet der Beitrag 7,38 Euro für MOBIbike – damit kannst du die gelben Leihräder in Dresden und fast allen nextbike-Städten deutschlandweit pro Ausleihe 30 Minuten kostenlos nutzen (Lastenräder: 60 Minuten).
Wenn du während des Semesters nicht vor Ort bist, kannst du eine Erstattung des Ticketbeitrags beantragen.
Die Erhöhung des Semesterbeitrags zum Wintersemester 2025/26 auf 338 € ist vor allem auf gestiegene Kosten beim deutschlandweiten Semesterticket zurückzuführen. Auch das MOBIbike-Angebot wurde ausgeweitet und angepasst. Zusätzlich steigen allgemeine Preise bei den Vertragspartnern wie dem Studentenwerk.
Wie gerade erwähnt, ist die Hochschulgastronomie aktuell der kritische Faktor beim StuWe Dresden. Das Problem ist, dass die Gebäudeunterhalts- (Sanierung, Strom, etc.) und Personalkosten natürlich über die Jahre steigen. Über die letzten Semester wurden die gestiegenen Kosten über Rücklagen des Studentenwerks getragen. Der Kostendruck verstärkt sich jedoch auch durch sinkende Studierendenzahlen. Folglich sinken die Beiträge bei hohen Fixkosten und die Last verteilt sich auf weniger Studierende.
Das Studentenwerk hat nun theoretisch zwei Möglichkeiten:
Kosten senken oder
Einnahmen, Beiträge und/oder Zuschüsse erhöhen.
Die Kostensenkung ist keine wirkliche Option. Das StuWe muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Hierzu zählen unter anderem die Bereitstellung einer gewissen Anzahl an Essen, so wie mindestens einem kostengünstigen Sozialessen, zu den notwendigen Hauptessenszeiten von Studierenden. Die Qualität zu senken ist ebenfalls keine reale Option, denn den Studis sollte ein vernünftiges Qualitätsniveau beim Essen garantiert werden. Die dritte Möglichkeit der Kostensenkung ist das Streichen von Zusatzleistungen/-service. Das ist zwar bereits teilweise geschehen, das Einsparpotential ist jedoch nicht ausreichend und für eine schöne Erfahrung für Studierende an der TU Dresden auch nicht sonderlich förderlich.