Der Fakultätsrat (FakRat) ist das zentrale Leitungsgremium einer Fakultät. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen getroffen, die die Fakultät betreffen. Dazu gehören die Vergabe von Lehraufträgen, die Einsetzung von Berufungskommissionen sowie die Neubesetzung von Lehrstühlen. Außerdem organisiert und überwacht der Fakultätsrat den Lehr- und Forschungsbetrieb und beschließt die von der Studienkommission eingereichten Studien- und Prüfungsordnungen. Im Fakultätsrat sitzen auch zwei Studierende, die direkt von den Studierenden der Fakultät bei den Hochschulwahlen gewählt werden.
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