Der Prüfungsausschuss ist für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um Prüfungen zuständig. Pro Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, die jedoch häufig zusammengelegt werden, um fakultätsweite Einheitlichkeit zu gewährleisten. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören die Überwachung der Rechtmäßigkeit von Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Festlegung von Noten und die Bestellung von Prüfer*innen. Der Prüfungsausschuss wird vor allem bei Streitfällen aktiv, etwa bei Uneinigkeiten über Benotungen oder bei Problemen mit der Zulassung zu Prüfungen. Solltest du dich bei einer Prüfung ungerecht behandelt fühlen oder die Anerkennung von Modulen verweigert worden sein, kannst du über die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen Widerspruch einlegen.
Im Prüfungsausschuss sitzen pro Studiengang zwei Studierende. Diese werden offiziell vom Fakultätsrat gewählt, basierend auf einem Vorschlag des Fachschaftsrats. Dadurch stehen wir mit den Vertreter*innen in engem Kontakt. Du erreichst sie unter pruefung@fsrwiwi.de.