Das oberste Gremium der akademischen Selbstverwaltung mit studentischer Beteiligung ist der Senat. Die vier studentischen Mitglieder wählt ihr direkt bei den Hochschulwahlen. Den Vorsitz des Senats führt der bzw. die Rektor*in. Vor den meisten Entscheidungen des Rektorats muss der Senat eine Stellungnahme abgeben, an die das Rektorat jedoch nicht gebunden ist. Der erweiterte Senat ist für die Wahl oder Abwahl des Rektorats sowie für die Beschlussfassung über die Grundordnung der Universität zuständig.
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