Für die Diplomstudiengänge Wing und Winf findet der Wechsel in die neue Studienordnung zum WiSe 2026/27 statt. Im Grundstudium gibt es dadurch einige Änderungen.
Für die Wirtschaftsingenieure gibt es ein anderes Mathe-Modul Mathematik im ingenieurwissenschaftlichen Kontext, das Lineare Algebra und Mathe III zusammenfasst - keine Sorge, wenn ihr Mathe 1 und 3 bestanden habt, wird es euch angerechnet, ansonsten leider nicht. Dazu kommt Privatrecht als neues Pflichtmodul.
Für die Wirtschaftsinformatiker kommen als neue Module Objektorientierte Programmierung und Grundlagen betrieblicher Anwendungssysteme hinzu. Andere Informatikmodule haben neue Bezeichnungen, werden euch aber angerechnet. Wenn euch die Äquivalenz dort genauer interessiert, schaut auf der Seite der Fakultät für die Pflichtübertritte vorbei.
Für beide fällt Quantitative Verfahren aus dem Grundstudium und wird ins Hauptstudium gezogen. Dort fällt es unter das Gebiet Methoden und Verfahren, gemeinsam mit Methodische Grundlagen. Von diesen ist der Teil Wissenschaftstheoretische Grundlagen kein Pflichtmodul mehr.
Die Module, die für den Wahlpflichtbereich bestanden werden müssen, reduzieren sich auf EBWL, GRW, JIF, EVWL, Mikro, EWI und Analysis, zusätzlich für Wing ET1 und TM1, für die Winfo, ETI und DMF (Data Management Foundations ehemals Datenbanken).
Statistik wird in induktive und deskriptive Statistik gesplittet. Wenn ihr das Modul bestanden habt, wird die Modulnote einfach auf beide übernommen. Ansonsten nur Statistik I auf Induktive und 2 auf Deskriptive.
Es wurden Äquivalenztabellen zum Übertritt veröffentlicht, wie die Module genau übernommen werden können. Schaut dazu auf der Seite der Fakultät. Falls ihr zum Zeitpunkt des Übertritts in Wiederholungsversuchen seid, werden euch die Fehlversuche nicht mit angerechnet.
Die Möglichkeit der Studienrichtung International entfällt, wodurch es keine International Studies mehr gibt. Wichtig ist dabei zu wissen, alles was ihr da angerechnet habt, bleibt angerechnet. Die International Studies Module werden standardmäßig dann dem Gebiet Wirtschaftswissenschaften für WIng bzw. Wirtschaftsinformatik für WInf angerechnet. Zur Anrechnung von Modulen im Ausland informiert ihr euch am besten genauer auf der Seite der Fakultät.
Für die Masterstudiengänge geschieht der Pflichtübertritt zum WiSe 26/27. Es ändert sich lediglich, dass wissenschaftstheoretische Grundlagen kein Pflichtmodul mehr ist, sondern dem Bereich Methoden und Verfahren zugeordnet wird. Aus diesem müssen 10 LP erworben werden. Es wird das Gebiet Präsensieren und Diskutieren eingeführt, aus diesem müssen 5LP belegt werden. Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit wird von 4 Monaten auf 16 Wochen festgelegt.
Wie Module in die neue Ordnung übernommen werden seht ihr in Äquivalenztabellen auf der Website der Fakultät.
Der Übertritt zu den neuen Studiendokumenten geschieht für Studierende der Bachelorstudiengänge WiWi und WiPäd, die vor dem WiSe 24/25 begonnen haben, im WiSe 27/28.
Auf inhaltlicher Ebene gilt auch hier, dass sich die Zuordnung von Modulen ändert: Quantitative Verfahren und das Bachelorseminar werden, als Teil der neuen Modulkataloge Methoden und Verfahren und Präsentieren und Diskutieren, in den Wahlpflichtbereich verschoben. Um Module des Wahlpflichtbereiches beginnen zu können, müssen für Studierende der Wirtschaftswissenschaften die Module EBWL, GRW, JIF, EVWL, Mikro, EWI und Analysis bestanden sein. Angehende Wirtschaftspädagogen müssen zusätzlich weitere Module absolviert haben, je nach gewählter Studien- und Qualifizierungsrichtung.
Statistik wird in induktive und deskriptive Statistik gesplittet. Wenn ihr das Modul bestanden habt, wird die Modulnote einfach auf beide übernommen. Ansonsten nur Statistik I auf Induktive und 2 auf Deskriptive.
Es wurden einige Module umbenannt, aber die Note wird auf die Äquivalenz übernommen, hierzu werden noch Äquivalenztabellen folgen. Falls ihr zum Zeitpunkt des Übertritts in Wiederholungsversuchen seid, werden euch die Fehlversuche nicht mit angerechnet.
In die Abschlussnote zählt dann auch der Wahlpflichtbereich mit einfacher Wertung anstelle von 2,4-facher Wertung einbezogen.