Die Bewertung erfolgt nach §15 der Prüfungsordnung (PO). Noten reichen von 1,0 bis 5,0, wobei 5,0 als nicht bestanden gilt. Die Abstufungen erfolgen in 0,3er-Schritten, ausgenommen sind die Noten 0,7, 4,3 und 4,7. Einige Prüfungen werden ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. In die Modulnote werden nur nicht bestandene Prüfungen mit der Note 5,0 einbezogen.
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