Versäumnis: Unentschuldigtes Fehlen wird mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Rücktritt: Ein Rücktritt von einer Prüfung oder eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums ist nur unter Angabe von triftigem Grund (z. B. Krankheit mit Attest) möglich. Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Krankheitsnachweis: Der Arzt sollte die Bescheinigung des Prüfungsamtes ausfüllen. Alternativ steht ein Formular zur Verfügung. In Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Über die Genehmigung des Rücktritts bzw. die Anerkennung des Versäumnisgrundes entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Unterlagen können im Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte das Prüfungsamt vorab per Mail oder Telefon informiert werden.