Nicht bestandene Modulprüfungen müssen innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird diese Frist überschritten oder die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muss die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) beim nächstmöglichen Termin abgelegt werden. Erfolgt keine Teilnahme oder wird der Drittversuch nicht bestanden, ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Falls ein Modul aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, sind nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen. Fehlversuche aus anderen Studiengängen werden übernommen, auch nach Exmatrikulation. Die Wiederholungsfristen gelten ebenfalls, wenn das Studium an einer anderen Universität fortgesetzt wird, was Auswirkungen auf den weiteren Studienverlauf haben kann.
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