Der Semesterbeitrag wird zentral vom Immatrikulationsamt erhoben und besteht aus zwei Teilen: dem Beitrag der verfassten Studierendenschaft (StuRa) und dem Beitrag für das Studentenwerk. Beide gelten als Solidarbeiträge – sie ermöglichen soziale Angebote wie Wohnheime, Elternhilfe, psychologische oder rechtliche Beratung und finanzieren zugleich die studentische Vertretung.
Wichtig: Der Semesterbeitrag ist nicht mit Studiengebühren zu verwechseln! Studiengebühren – in Sachsen selten – werden von den Hochschulen selbst erhoben und dienen zur Deckung von Betriebskosten.
Beiträge und Gebühren unterliegen rechtlichen Vorgaben des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Sie müssen zweckmäßig und angemessen sein. Beispiel: 500 € für Hahnenkämpfe wären unzulässig, während 0,65 € für einen Alpaka-Rennstall zur Förderung des Universitätssports (SächsHSFG § 24 Abs. 3) theoretisch erlaubt sein könnten.