Die Universität kann Gebühren erheben. Mit den großen Protesten gegen die Studiengebühren in den 2000ern kam es bundesweit zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren für ein Erststudium. Viele Länder haben jedoch weitere Studiengebühren, die mit den Hochschulgesetzen geregelt und teilweise durch die jeweilige Hochschule in der Höhe festgesetzt werden. Beispiele hierfür sind u.a. die Studiengebühr für Langzeitstudenten (Regelstudienzeit +4 Semester), für ein Zweitstudium oder die Gebühr für ausländische Studierende. Welche Studiengebühren die TUD erhebt, findet ihr in dieser Amtlichen Bekanntmachung.
Die meisten Studierenden werden also nicht von Studiengebühren betroffen sein. Die Mittelverwendung einer Gebühr muss laut gesetzlichen Vorschriften für deren Entstehungsgrund erfolgen. Dementsprechend gehen Studiengebühren in den Hochschulbetrieb ein.
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