Strukturelle Anrechnung
Du warst im Ausland und hast ein Modul belegt, das es an der TU Dresden so nicht gibt – aber fachlich passt es perfekt in dein Studium?
Genau dafür gibt es die strukturelle Anrechnung.
Was ist „strukturelle Anrechnung“?
Normalerweise werden Auslandsleistungen 1:1 auf ein vorhandenes Modul der TU Dresden angerechnet. Wenn es aber kein inhaltlich äquivalentes Modul gibt, kann dein Auslandsmodul als eigenes Wahlpflicht-Modul angerechnet werden – so, als hätte es dieses Wahlpflichtmodul an der TU gegeben.
Das ist an der TU Dresden in der Regel nur im Wahlpflichtbereich und vor allem in Masterstudiengängen möglich.
Voraussetzungen an der TU Dresden (Kurzfassung)
Damit strukturelle Anrechnung klappt, gilt im Regelfall:
- Wahlpflichtbereich offen: Dein Wahlpflichtbereich ist noch nicht komplett erfüllt; angerechnet werden kann höchstens die dort vorgesehene LP-Zahl.
- Vollständiges Modul: Es muss ein abgeschlossenes Modul mit Prüfungsleistung sein (keine einzelne Lehrveranstaltung ohne Prüfung, keine „3-ECTS-Scheine“ allein)
- Passend zum Profil: Inhalt und Lernziele müssen zum Profil des Wahlpflichtbereichs deines Studiengangs passen – also so, dass es „wie ein eigenes Wahlpflichtmodul“ wirken könnte.
- Richtiges Niveau: Im Master darf nur ein Modul angerechnet werden, das an der Gasthochschule auf Masterniveau angeboten wurde (und so nachgewiesen ist).
Die endgültige Entscheidung trifft immer der zuständige Prüfungsausschuss.
Tipp vor der Abreise
Kläre möglichst vor deinem Auslandsaufenthalt mit Studienberatung/Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss:
- welche Module sich für Anrechnung / strukturelle Anrechnung eignen
- welche Unterlagen später benötigt werden (Modulbeschreibung, Literature lists, Prüfungsform usw.)
Halte die geplante Anerkennung im Learning Agreement fest. TU Dresden
So funktioniert die strukturelle Anrechnung – Schritt für Schritt
1. Unterlagen sammeln
Nach deiner Rückkehr brauchst du typischerweise:
- Transcript of Records deiner Gasthochschule
- offizielle Modulbeschreibung (deutsch oder englisch) mit Inhalten, Umfang, Prüfungsform
- ggf. ein Informationsblatt zur Notenumrechnung / Grade Transfer, wenn das Notensystem stark abweicht
2. Antrag/Formular besorgen
Lade dir über die Seiten deiner Fakultät / deines Prüfungsamts den
„Antrag auf Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen“ herunter.
In vielen Formularen gibt es explizit eine Spalte/Option „Strukturelle Anrechnung / structural recognition“.
3. Formular zur strukturellen Anrechnung ausfüllen
- Kursdaten eintragen (Titel, Hochschule, Semester, ECTS, Note)
- bei „Art der Anrechnung“ → strukturelle Anrechnung ankreuzen
- Zuordnung angeben (z. B. „Wahlpflichtbereich, Profil XY, …“)
- kurz begründen, warum das Modul sinnvoll in dein Studium passt (Kompetenzen, Inhalte, Niveau)
So stellst du sicher, dass der Prüfungsausschuss alle relevanten Infos auf einen Blick hat.
4. Antrag im Prüfungsamt abgeben
- Antrag unterschreiben
- Transcript of Records im Original (oder beglaubigte Kopie) beilege
- Modulbeschreibung beifügen
Je nach Studiengang geht der Antrag direkt vom Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss; bei struktureller Anrechnung ist in manchen Fächern kein zusätzliches Fachgutachten nötig.
5. Notenübertragung & Bescheid
- Sind die Notensysteme vergleichbar, wird deine ausländische Note übernommen und in die TU-Gesamtnote eingerechnet.
- Sind die Notensysteme nicht vergleichbar und liegt keine anerkannte Umrechnungstabelle vor, wird deine Prüfungsleistung nur unbenotet als „bestanden“ anerkannt – sie geht dann nicht in deine Gesamtnote ein. (eher ein theoretische Fall; tritt fast nie ein)
Nach der Entscheidung bekommst du eine verbindliche Rückmeldung, und die Leistung wird im Wahlpflichtbereich deines Studiengangs verbucht.
Viel Erfolg bei der Anrechnung – und schön, dass du dein Auslandssemester voll in dein Studium einbringen willst <3
Weiterführende Links:
Studienordnung
TUD Seite zur Anrechnung
