BAföG Antrag 101
In Dresden ist das Studentenwerk Dresden mit dem BAföG-Amt für die Studienfinanzierung zuständig. Der Förderungshöchstbetrag liegt bei 992€ ab WiSe 24/25. Die aktuelle Vermögensgrenze ab Wintersemester 24/25 liegt bei 15.000€. Für Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, liegt der Freibetrag bei 45.000€.
Grundlage ist das Berufsausbildungsförderungsgesetz und das 29. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetz
Generelle Empfehlungen:
-
In der Öffnungszeit das BAföG-Amt besuchen und sich beraten lassen:
Studentenwerk Dresden
Amt für Ausbildungsförderung
Fritz-Löffler-Straße 18
01069 Dresden -
Erstantrag in Präsenz stellen, da dies unkomplizierter ist.
-
Alle auszufüllenden Dokumente im Studentenwerk abholen.
-
520€ Jobs werden nicht auf BAföG angerechnet
-
Kindergeld wird nicht auf BAföG angerechnet und gibt es durch das Vorlegen der Immatrikulationsbescheinigung bis zum 25. Lebensjahr.
Für den BAföG-Erstantrag muss Formblatt 1, der eigentliche Antrag auf Ausbildungsförderung, ausgefüllt werden. Beizulegende Nachweise sind:
-
Immatrikulationsbescheinigung
-
Nachweis des Wohnaufenthalts/Wohnung, diesen gibt vom Vermieter
-
Nachweis der Krankenversicherung, einfach die Krankenkasse fragen
-
Nachweis des Vermögens/Schulden, Kontenübersicht
Kinderbetreuungszuschlag nach §14b BAföG
Sollte der/die Beantragende Kinder haben, gibt es mit dem Formblatt 4 Dokument einen Kinderbetreuungszuschlag.
Formblatt 2 bzw. die Bescheinigung nach § 9 BAföG bekommt Ihr von der TU Dresden über Selma unter Dokumente bereitgestellt.
ACHTUNG: Die Bescheinigung muss jedes Semester neu dem BAföG-Amt vorgelegt werden.
Das Formblatt 3 muss von jeweils von jedem Elternteil einzeln ausgefüllt werden.
TIPP: Bei 520€ Jobs die Lohnbescheinigung des Monats Dezember nutzen, da hier die Jahressumme aufgeführt ist.
Mit Beginn des 5. Semesters muss eine Leistungsübersicht eingereicht werden, diese wird durch das Prüfungsamt ausgestellt oder zu finden in Formblatt 5.
Bei Besonderheit oder weiteren geforderten Nachweisen wird die zuständige Person im BAföG-Amt euch unterstützen, beraten und sagen, was nachgeliefert werden muss. Alternativ kann der Bildungsbereich des FSRs euch einen studentischen Rat geben, einfach anschreiben unter bildung@fsrwiwi.de.
Mehr zum Thema findest du hier:
https://www.studentenwerk-dresden.de/finanzierung/bafoeg.html