Prüfungsordnung ab 2024
Voraussetzungen für den Wahlpflichtbereich
Um zu Wahlpflichtmodulen zugelassen zu sein, sind bei den Bachelor- und Diplomstudiengängen Voraussetzungen nach §25 der PO zu erfüllen. Dafür müssen verpflichtend Grundlagen Module bestanden sein:
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Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation
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Grundlagen des Rechnungswesens
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Jahresabschluss, Investition und Finanzierung
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Einführung in die Volkswirtschaftslehre
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Einführung in die Mikroökonomie
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Einführung in die Wirtschaftsinformatik
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Analysis im wirtschaftswissenschaftlichen Kontext
Für Dipl. WIng zusätzlich
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Grundlagen der Elektrotechnik
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Statik und Festigkeitslehre
Für Dipl. WInf zusätzlich:
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Einführung in die theoretische Informatik
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Data Management Foundations
Die Umwahl
Eine Umwahl ist für höchstens fünf zu wählende Module jeweils einmal möglich.
Sie erfolgt durch einen schriftlichen Antrag des Studierenden an das Prüfungsamt, in dem das zu ersetzende und das neu gewählte Modul zu benennen sind.
Profile & Gebiete
Wahlpflichtmodule sind Profilen zugeordnet und Profile sind Gebieten zugeordnet. Die Gebiete sind zum einen für die Wahl der Profile nach §26 der POs relevant, da bei den meisten Studiengängen eine Mindest-ECTS-Zahl an Modulen aus einem Gebiet gewählt werden muss (z.B. bei Wing je 45 ECTS aus Ingenieur- und Wiwi-Modulen). Zum anderen sind sie teilweise Zulassungskriterien für anschließende Masterstudiengänge an der TU Dresden.
Für Bachelor
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Studium besteht aus 18 (Wahl-)Pflichtmodulen im Umfang von 80 ECTS.
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Wahlpflichtmodule werden einem Gebiet zugeordnet, indem man sich zur Modulprüfung anmeldet.
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Durch einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt kann man sich für eine andere Zuordnung zu einem anderen Gebiet entscheiden.
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Ein Modul kann nicht für mehrere Gebiete angerechnet werden.
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Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist verpflichtend.
Für Diplomer
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Grundstudium bestehend aus:
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20 Pflichtmodulen
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3 Wing-/Winfowahlpflichtmodule
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Hauptstudium bestehend aus:
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einem Pflichtmodul mit 5 ECTS
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verschiedenen Wahlpflichtmodulen mit 155 ECTS
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Wahlpflichtmodule werden einem Gebiet zugeordnet, indem man sich zur Modulprüfung anmeldet.
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Durch einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt kann man sich für eine andere Zuordnung zu einem anderen Gebiet entscheiden.
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Ein Modul kann nicht für mehrere Gebiete angerechnet werden