Gremien

Neben der Tätigkeit im Fachschaftsrat sind einige unserer Mitglieder zusätzlich in Gremien der Fakultät und Universität aktiv, um eure Interessen zu vertreten und sich für die Verbeserung der Studienbedingungen einzusetzen. Welche Gremien das sind, wollen wir euch auf dieser Seite erklären.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat (FakRat) ist das Leitungsgremium einer Fakultät. Hier werden alle wichtigen, die Fakultät betreffenden Entscheidungen gefällt. Es werden Lehraufträge vergeben, Berufungskommisionen aufgestellt und Lehrstuhle neu besetzt. Des weiteren wird der Lehrund Forschungsbetrieb organisiert und sichergestellt, sowie die von der Studienkommision eingereichten Studien- und Prüfungsordnungen beschlossen. Im Fakultätsrat sitzen auch 2 Studierende, welche von den Studierenden der Fakultät zu den Hochschulwahlen direkt gewählt werden.

Mehr zum Fakultätsrat findest du hier.

Studienkommission

Die Studienkommission ist ein Ausschuss des Fakultätsrats, welcher sich ausschließlich mit Aspekten der Lehre befasst. Probleme in Studiengängen, Lehrveranstaltungen oder Ordnungen werden hier diskutiert. Lösungsvorschläge können danach als offizielle Empfehlung an den Fakultätsrat ausgesprochen werden. Die Studienkommission ist zu gleichen Teilen mit studentischen Vertretern, sowie Vertretern der Fakultät (wissenschaftliche Mitarbeiten und Professoren) besetzt. Den Vorsitz hat der Studiendekan. Eure studentischen Vertreter werden vom Fachschaftsrat in seiner ersten Sitzung nach den FSR-Wahlen entsandt. Um entsendet zu werden müsst ihr jedoch kein Mitglied im FSR sein.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle rechtlichen Angelegenheiten in Bezug auf Prüfungen. Pro Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, zumeist werden diese jedoch zusammengelegt, damit fakultätseinheitliche Vorgehen möglich sind. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Rechtmäßigkeiten von Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die Festsetzung von Noten und die Bestellung von Prüfern. Vor allem wird der Prüfungsausschuss in Streitfällen bezüglich Benotung und Zulassung zu einer Prüfung entscheiden. Solltest du dich bei einer Prüfung ungerecht behandelt gefühlt haben oder eine Anerkennung von Modulen nicht erfolgt sein, kannst du bei deinem Prüfungsausschussvorsitzenden in den Widerspruch gehen, um eine Überprüfung zu veranlassen. Im Prüfungsausschuss sitzen pro Studiengang 2 Studierende. Diese werden zwar vom FakRat offiziell gewählt, jedoch erfolgt dies auf Vorschlag des FSRs. Dadurch stehen wir mit den Vertreter*innen immer in engen Kontakt. Erreichen kannst du sie unter pruefung@fsrwiwi.de.

Berufungskommission

Wenn eine Professorenstelle aus verschiedenen Gründen (neu) zu besetzen ist, so wird vom Rektor der Universität eine Berufungskommission gebildet, um geeignete Nachfolger für diese zu finden. Die Fakultät schlägt hierzu eine Zusammensetzung von geeigneten Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern vor. Der Fachschaftsrat ergänzt diese Liste um zwei studentische Vertreter, damit so alle Interessengruppen Mitspracherecht bei der Findung haben. Die Kommission erstellt danach einen Ausschreibungstext, welcher in großen deutschen und internationalen Printmedien veröffentlicht wird. Anschließend werden alle Bewerber diskutiert und entschieden, wer für einen Vorort-Termin eingeladen wird. Nachdem diese Vorstellungen abgeschlossen sind, wird eine abschließende Präferenzliste von drei Bewerbern erstellt, mit welchen der Rektor dann nacheinander in Verhandlungen tritt. Die studentischen Vertreter werden vom Fachschaftsrat entsandt, müssen jedoch keine Mitglieder von diesem sein. Falls eine Besetzung ansteht, informieren wir euch auf unserer Homepage.

Senat

Das oberste Gremium der akademischen Selbstverwaltung mit studentischer Beteiligung ist der Senat. Die 4 studentischen Mitglieder wählst du wieder direkt bei den Hochschulwahlen. Die Rektorin hält den Vorsitz des Senats. Zu den meisten Entscheidungen des Rektorates muss vorher eine Stellungnahme des Senates eingeholt werden, wobei das Rektorat aber nicht verpflichtet ist, sich nach diesen Stellungnahmen zu richten. Der erweiterte Senat dient der Wahl oder Abwahl des Rektorates sowie der Beschlussfassung über die Grundordnung der Universität.

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