Prüfungen

Den Abschluss vieler Fächer markiert eine benotete Prüfung. Die verschiedenen Prüfungsformen sind in deiner PO definiert. Üblich sind Klausurarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, mündliche Prüfungen und Vorträge.

Prüfungstermine und Anmeldezeitraum

Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben. Für die Anmeldung gibt es vom Prüfungsausschuss festgelegte Zeiträume. Pro Semester gibt es Zwei anmeldezeiträume:

  • einen für vorgezogene Prüfungen
    (Achtung: In diesem ist das späteste Anmeldedatum oft von Prüfung zu Prüfung unterschiedlich.)
  • und einen für die Prüfungen der Kernprüfungszeit.

Anmeldung zu einer Prüfung

Zu Prüfungsleistungen musst du dich während des Anmeldezeitraums im Prüfungsportal HISQIS anmelden (wird später vorgestellt). Spätere Anmeldungen sind nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache möglich. 

Abmeldung von einer Prüfung

Bis wann kann ich meine Anmeldung zurückziehen?

Aktuell kannst du dich bis zu 7 Tage vor einer Klausur oder mündlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen im HISQIS abmelden.
Bei Referaten, Seminar-, Projekt- und Hausarbeiten, welche kein gesondertes Rücktrittsdatum haben, kann der Rücktritt erst mit Einverständnis des Lehrstuhls per Antrag an das Prüfungsamt erfolgen.

Was passiert, wenn ich zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheine?

Meldest du dich nicht ordnungsgemäß von einer Prüfung ab, wird ein Nichterscheinen mit einer 5,0 oder “nicht ausreichend” bewertet.

Rücktritt in unter 7 Tagen bei triftigen Gründen

Natürlich besteht auch die Möglichkeit aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) von einer Prüfungsleistung zurückzutreten, bzw. den Bearbeitungszeitraum zu verlängern, ohne Beachtung der oben genannten Fristen. Dies ist dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Unterlagen kannst du im Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Wenn du nicht in der Lage bist, deine Unterlagen hierfür beim Prüfungsamt vorbeizubringen, so kündige dies am besten vorher per Mail oder Telefon an. Solltest du aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, sollte der Arzt die ärztliche Bescheinigung des Prüfungsamtes ausfüllen. Alternativ stellen wir auch ein Formular zur Verfügung:

Wichtig: Über die Prüfungsunfähigkeit urteilt letztlich der Prüfungsausschuss. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.

Ändern sich Rücktrittsfristen?

Die Form und Frist von Prüfungsrücktritten unterliegt der Entscheidung des Prüfungsausschusses und wird über die Seite des Prüfungsamts kommuniziert. Daher lohnt es sich vor der Anmeldung zu Prüfungsleistungen über die aktuellen Formalitäten zu informieren. Beispielsweise betrug die Rücktrittsfrist vor 2 Jahren noch 14 Tage, aufgrund der Initiative der studentischen Vertreter*innen wurde diese Frist verkürzt.

Muss ich die Prüfung nachholen, wenn ich vom ersten Versuch zurücktrete?

Erfolgte ein Rücktritt zu einer Prüfungsleitung im ersten Versuch, so hast du die Prüfungsleistung offiziell nicht angetreten und es entstehen keine Fristen für das Ablegen der Prüfung.

Bewertung

Die Bewertung einer Prüfungsleistung erfolgt nach §12 der PO.

Quantitative Bewertung

Zumeist gibt es hierfür eine Note, welche zwischen 1 und 5 liegt, wobei 5 als nicht bestanden zählt. Abgesehen von den Noten 0,7, 4,3 und 4,7, gibt es die Möglichkeit der Auf- und Abstufung um 0,3 Notenpunkte (also z.B. 1,3 und 3,7).

Qualitative Bewertung

Weiterhin können Prüfungsleistungen auch einfach mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet werden. In die Berechnung der Modulnote gehen nur “nicht bestandene” Prüfungsleitsungen mit dem Wert 5,0 ein.

Bildung der Modulnote

Bei der Berechnung der Modulnote wird bei mehreren Prüfungsleistungen nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt.

Ein Modul ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens 4,0 beträgt, bzw. die Bewertung “bestanden” vergeben wurde. Für ein bestandenes Modul erhältst du vollständig die damit verbundenen ECTS, dh. gibt es sowohl für eine 1.0, als auch für eine 4.0 5 ETCS.

Eine Modulprüfung zählt als “nicht bestanden”, wenn der Durchschnitt der Prüfungsleistungen schlechter als 4,0 ist, eine bestehensrelevante Prüfung des Moduls nicht bestanden wurde oder eine 4,0 rechnerisch nicht mehr möglich ist. In diesem Fall sind nicht bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen.

Wiederholung von Modulprüfungen

Wiederholung von Modulprüfungen (§15 PO): Ist eine Modulprüfung nicht bestanden, so kann man sie innerhalb eines Jahres wiederholen. Wird diese Frist überschritten oder diese Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die zweite Wiederholungsprüfung (also der Drittversuch) zum nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen. Bei Nichteinhaltung der Frist oder bei Nichtbestehen des Drittversuchs, ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Besteht ein Modul aus mehreren Prüfungsleistungen, so besteht die Wiederholung nur aus den nicht bestandenen Prüfungsleistungen. 

Wichtig: Fehlversuche von Modulprüfungen werden aus gleichen und anderen Studiengängen übernommen. Die zugehörigen Fristen gelten dabei auch nach einer Exmatrikulation weiter. 

Auch wichtig: Die Wiederholungsfristen laufen, auch wenn du mittlerweile an einer anderen Uni studierst. Somit würdest du ab einem gewissen Zeitpunkt die Modulprüfung endgültig nicht bestehen, was Auswirkungen auf dein neues Studium haben könnte.

Gesamtnote

Nach §12 der PO wird die Gesamtnote über dein Studium gebildet. Schaue hier am besten mal genauer in deine Prüfungsordnung. Beispielsweise werden Noten aus Pflicht- und Wahlpflichtbereich anders gewichtet.

Um dir die Berechnung der Note zu erleichtern, haben wir eine Berechnungstabelle erstellt:

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