BAföG-LP-Grenzen

Alle Studierende der Bachelorstudiengänge (PO 2009 und 2014)  und Diplomstudiengänge (PO 2014) die BaföG bekommen, erhalten die Bestätigung des Prüfungsausschusses, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt haben:


Für Bachelorstudenten:
Nach dem 3. Fachsemester mindestens 65 LP.
Nach dem 4. Fachsemester mindestens 100 LP.
Nach dem 5. Fachsemester mindestens 130 LP.


Für Diplomstudenten:
Nach dem 3. Fachsemester mindestens 65 LP.
Nach dem 4. Fachsemester mindestens 100 LP.
Nach dem 5. Fachsemester mindestens 130 LP.

Nach dem 6. Fachsemester mindestens 160 LP.
Nach dem 7. Fachsemester mindestens 190 LP.
Nach dem 8. Fachsemester mindestens 220 LP.
Nach dem 9. Fachsemester mindestens 250 LP.

Die Voraussetzung muss nur einmal erfüllt worden sein. Sollte man also nach dem 3. Semester die Mindestpunktzahl haben, wäre es ratsam bei Prüfungsamt einen Antrag auf die Bestätigung zu stellen. Gezählt werden jedoch nur abgeschlossene Module. Masterstudierende müssen keinen Nachweis erbringen.

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