Finanzanträge

Richtlinie zur finanziellen Unterstützung studentischer Projekte

Grundsätzliches:

  1. Alle Studenten und Hochschulgruppen dürfen Finanzanträge beim FSR WiWi einreichen.
  2. Der FSR WiWi kann Veranstaltungen, die sich u.a. an Mitglieder der Fachschaft WiWi richten, finanziell unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht hingegen nicht. Alle Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen.
  3. Die Förderung bedarf eines Beschlusses durch den FSR WiWi. Solch ein Beschluss wird auf einer Sitzung des FSRs WiWi getroffen, die während der Vorlesungszeit jeden Montag ab 18:30 Uhr, in der vorlesungsfreien Zeit bei Bedarf, stattfindet.
  4. Aus dem Förderungsantrag soll der studienbezogene Nutzen für die Teilnehmerinnen der Veranstaltung klar hervorgehen.
  5. Die Höhe der Förderung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der Teilnehmerinnen, die der Fachschaft WiWi angehören. Als Richtwert gilt dabei ein Wert von 15 Euro pro Teilnehmerin der Fachschaft WiWi, der Gesamtbetrag soll jedoch 500 Euro nicht übersteigen. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
  6. Wurde eine Förderung durch den StuRa abgelehnt oder nicht beantragt, sind die Gründe hierfür dem FSR WiWi zu nennen.

Antragsformalitäten:

  1. Der Förderungsantrag wird auf einer Sitzung des FSRs WiWi gestellt. Es ist wünschenswert, dass die Antragstellerin oder eine Vertreterin zur Sitzung anwesend ist, um offene Fragen zu beantworten.
  2. Der Antrag muss bis spätestens 24 Stunden vor der Sitzung in elektronischer Form an fsrwiwi@fsrwiwi.de gesandt werden. Wenn eine Beratung zur Formulierung des Antrags gewünscht ist, kann dies vorher bei der Geschäftsführerin Finanzen des FSRs WiWi erfragt werden (finanzen@fsrwiwi.de).
  3. Der Antrag muss mindestens Folgendes enthalten:
    • den Name der Antragstellerin,
    • den Zweck des Förderbetrages,
    • die genaue Höhe des Förderbetrages,
    • eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben für Veranstaltung,
    • die Bankverbindung.
  4. In begründeten Fällen kann von der Fristregelung abgesehen werden. Diese Entscheidung obliegt jedoch dem FSR. Die Formvorschriften müssen dennoch eingehalten werden.

Wissenswertes:

  1. Die Veranstaltung darf keine parteipolitische Bindung verfolgen.
  2. Es ist wünschenswert, dass parallel eine Antragstellung auf finanzielle Förderung beim StuRa erfolgt. Mehr Infos gibt es hier.

Download der Richtlinie als PDF

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