Die Abschlussarbeit zählt nicht direkt als Modul und geht auch mit anderem Gewicht in deine Gesamtnote ein. Es gelten hier auch teilweise andere Regeln, als bei den Modulen.
Beispielsweise ist eine zweite Wiederholung der Abschlussprüfung nach SächsHSFG nur auf Antrag möglich. Dennoch erhältst du für deine Abschlussarbeit ECTS. Die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Im Normalfall bewirbt man sich jedoch zuvor an einem Lehrstuhl und spricht mit der betreuenden Lehrperson die Thematik.
Die Lehrstühle haben zumeist Bewerbungsvoraussetzungen, welche man erfüllen sollte. Daher empfiehlt es sich, sich zu Beginn des Wahlpflichtbereichs über diese zu informieren. Die Voraussetzungen, um die Abschlussarbeit anzumelden, befindet sich in §25 deiner PO.
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate, auf Antrag ist eine Verlängerung möglich, bei der Bachelorarbeit um maximal 4 Wochen, bei der Diplom- oder Masterarbeit um maximal 8 Wochen.
Weiterhin ist es möglich die Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Praxispartner zu schreiben. Hier solltest du dich unbedingt vorher erkundigen, welche Hochschullehrer*innen offen für eine Kooperation ist.
Eine Betreuung durch eine Person, die nicht der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angehört, ist möglich, gleichzeitig gilt jedoch, dass mindestens einer der Prüfer der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angehören muss.
Hinweis: Das Thema der Abschlussarbeit wird spätestens zu Beginn des auf die Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung folgenden Semesters von Amts wegen vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Zwar kann der Prüfungsausschuss eine Überschreitung dieser Frist gestatten, man sollte den Umstand bei der Modulwahl aber definitiv beachten.
Möglichkeiten für Abschlussarbeiten:
https://fsrwiwi.de/wp-content/uploads/2021/06/Abschlussarbeiten_new.xlsx