Prüfungsanmeldungen im Wahlpflichtbereich

UPDATE!

Das Problem der Prüfungsanmeldungen im Wahlpflichtbereich sollte nun behoben sein. Nach unseren aktuellen Kenntnissen ist sogar wieder eine Anmeldung für diese Prüfungen über HISQIS möglich.


Die Fakultät geht zur Zeit davon aus, dass für alle Studenten, die zu Beginn des Wintersemesters in die Prüfungsordnung 2014 übergetreten sind, auch die neue Änderungssatzung gilt. Die Änderungssatzung verändert die Vorraussetzungen für das Ablegen von Prüfungsleistungen im Wahlpflichtbereich so, dass zunächst alle Prüfungen des 1. und 2. Semesters bestanden sein müssen, bevor der Wahlpflichtbereich angefangen werden darf.

Nach Ansicht des Fachschaftsrats gilt die Änderungssatzung nicht für Studenten, die mit einer Formulierung wie der folgenden übergetreten sind:

Hiermit bestätige ich, innerhalb des Studiengangs Bachelor Wirtschaftswissenschaften in dem ich immatrikuliert bin, in die neue, mit Wirkung vom 01.10.2014 in Kraft getretene Prüfungsordnung überzutreten (§ 29 Abs. 3 der neuen Prüfungsordnung).

Ich bestätige, dass mir die neue Prüfungsordnung, die der Fakultätsrat am 17.09.2014 beschlossen hat, bekannt ist. Diese ist z. B. unter www.tu-dresden.de/wiwi unter Studium -> Studiengänge -> Imma ab WiSe 2014/2014 vorab veröffentlicht.

Die Neuregelungen können sich für mich im Einzelfall sowohl günstig als auch ungünstig auswirken. Mir ist bekannt, dass ein Übertritt zurück in die alte Prüfungsordnung anschließend nicht mehr möglich ist, weil diese nur noch übergangsweise zur Verfügung steht. Da das Studium im gleichen Studiengang fortgesetzt wird, erfolgt die Anrechnung positiver wie negativer Studienleistungen, gemäß der veröffentlichten Äquivalenztabellen von Amts wegen.

Insbesondere sollte dies nicht für Studenten gelten, die vor dem 16.10.2015 in die neue Prüfungsordnung übergetreten sind, da die Änderungssatzung erst am 16.10.2015 in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität veröffentlicht wurde.

Wendet euch bitte umgehend an bildung@fsrwiwi.de, wenn ihr euch weder über HisQis noch beim Prüfungsamt für Prüfungen anmelden könnt. Wir setzen uns dafür ein, dass ihr in diesem Semester trotzdem normal eure Prüfungsleistungen ablegen könnt. Die folgenden Schritte sind ein Widerspruch vor dem Prüfungsausschuss und ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Bei diesen Schritten begleiten wir euch gern.

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