Semesterbeitrag und Studiengebühren

Der Semesterbeitrag (auch Sozialbeitrag genannt) ist immer wieder Diskussionsstoff unter Studierenden. Insbesondere bei Erhöhungen des Beitrags entflammen regelmäßig Diskussionen. Dieser Diskurs ist wichtig, da der Beitrag eine erhebliche finanzielle Belastung für viele Studierende darstellt und eine Anhebung dementsprechend meist auch stundenlange kontroverse Diskussionen in den entscheidenden Gremien mit sich bringt. Es zeigt sich dabei allerdings auch immer wieder das Problem, dass für einen sachlich kritischen Diskurs der überwiegende Teil der Studierenden nur unzureichend informiert ist. Diese Informationslücke dürfte zum Teil auf eine ungenügende Informationsbereitstellung zurückzuführen sein. Um diesem Problem zu begegnen, wollen wir euch auf dieser Seite einen genügend umfangreichen Überblick zu dem Semesterbeitrag mit folgenden Fragen geben:

  • Wer setzt den oder eigentlich die Beiträgefest?
  • Wofür werden die Mittel verwendet?
  • Warum wurden oder werden welche Beiträge erhöht?

Außerdem erfahrt ihr unter Punkt 5.2, wie ihr von euren Beiträgen über Hochschulgruppen eventuell stärker profitieren könnt.

Für Rückfragen und Meinungen stehen euch gerne unsere WiWi-StuRa-Vertreter zur Verfügung über:  stura@fsrwiwi.de

1. Semesterbeitrag und Studiengebühren, was sind das und wer legt diese fest?

Der Semesterbeitrag (an manchen Hochschulen auch Sozialbeitrag) ist eine Abgabe, die zentral über die Universität durch das Immatrikulationsamt erhoben wird. Allerdings setzt sich der Semesterbeitrag aus 2 einzelnen und unabhängigen Beiträgen zusammen. Die gesetzliche Berechtigung zur Festsetzung der einzelnen Abgabenanteile liegt hierbei in Sachsen zum einen bei der verfassten Studierendenschaft (an der TU der StuRa) und zum anderen beim Studentenwerk. Diese Beiträge können auch als Solidarbeiträge aufgefasst werden und dienen zur gemeinschaftlichen Bereitstellung von sozialen Leistungen (Wohnungen, Elternhilfe, Rechtsberatung, psychologische Hilfe, usw.) sowie der notwendigen Finanzierung der Studentenvertretungen an den Hochschulen. Solche Leistungen können ohne staatliche Vollfinanzierung (welche politisch nicht durchsetzbar ist) nur sicher gestellt werden, wenn genügend Studenten gemeinschaftlich die Kosten schultern.

Rechtlich vom Semesterbeitrag zu unterscheiden sind die Studiengebühren. Diese werden in Sachsen weitestgehend von den Hochschulen in ihrer tatsächlichen Erhebung und Höhe bestimmt. Eine Gebühr wird laut Gesetz für eine bestimmte Gegenleistung erhoben und soll in diesem Fall die Kosten des Hochschulbetriebes mit decken.

Den drei Institutionen sind bei der Festlegung ihrer Gebühren und Beiträge gewisse Grenzen gesetzt, welche primär durch das sächsische Hochschulfreiheitsgesetz geregelt sind. Grob gesagt, müssen sie bezüglich der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben des Urhebers zweckmäßig sein und angemessen in ihrer Höhe.

Zwei Beispiele: Eine Gebühr von 500€ pro Student, durch das Studentenwerk, zur Finanzierung von Hahnenkämpfen, wäre zum einen außerhalb des Aufgabenzwecks des Studentenwerkes (fehlende Zweckmäßigkeit), zum anderen für das eigentliche Vorhaben viel zu hoch (unangemessene Höhe) und außerdem natürlich vollkommen illegal (außerhalb der Bundesgesetze).
Wenn der StuRa hingegen 0,65 Euro pro Student, für die kostendeckende Gründung eines TUD-Alpaka-Rennstalls, zur Förderung des Universitätssports gemäß SächsHSFG §24(3), beschließt, dann KANN das durchaus zweckmäßig und in der Höhe angemessen sein.

Wie sieht es nun an unserer Hochschule aus?
Den Semesterbeitrag des regulären Studierenden für das aktuelle Semester findet ihr auf der Website vom Studentenwerk Dresden.

Von den meisten Studenten, die ihre Regelstudienzeit nicht zu sehr überziehen, kann die Universität keine Gebühren erheben. Mehr hierzu unter Punkt 3.

2. Wo stehen Erhöhungen an?

Die letzten Semesterbeitragserhöhungen kamen häufig durch das Studentenwerk, welche auf Grund der Kostenentwicklungen und Einschränkungen in der internen Mittelverwendung, in bestimmten Bereichen unterfinanziert ist. Eine wesentliche Schuld liegt dabei auch bei der Landesregierung, welche ihrem vorgesehenen Finanzierungszuschuss nur unzureichend nachkommt. Verschärft wird die Situation durch sinkende Studierendenzahlen. Deswegen wurde im September 2018 eine kommende Erhöhung um 1,70€ beschlossen. Weitere Erhöhungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Aufschlüsselung des Studentenwerkbeitrags (wie viel zahlt ihr für was) und mehr Hintergrundinformationen zu Problematik beim Studentenwerk erfahrt ihr unter Abschnitt 4.

Eine Erhöhung des StuRa-Beitrags zum WS 18/19 wurde beschlossen. Eine zentrale Ursache liegt in gestiegen Ausgaben für notwendige neu eingestellte Mitarbeiter. Ein weiterer wichtiger Faktor liegt bei dem aktuellen Förderungsbedarf von studentischen Projekten und Aktivitäten, welche aus unten genannten Gründen stark zugenommen hatten sowie gestiegenen Ausgaben des StuRas in seinen Referaten. Die letzten beiden Punkte wurden im StuRa stark diskutiert und waren der entscheidende Punkt dabei, wie hoch die Erhöhung ausfiel. Der FSR WiWi und seine StuRa-Plenumsmitglieder vertraten diesbezüglich mehrheitlich den Standpunkt für mehr Haushaltsdisziplin. Hintergrundinformationen zu beiden Faktoren und das Für und Wieder zu der Förderung von studentischen Projekten findet ihr unter Abschnitt 5.

3. Studiengebühren der Universität

Die Universität kann Gebühren erheben. Mit den großen Protesten gegen Studiengebühren im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends, kam es aber bundesweit zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren für ein Erststudium. Viele Länder haben jedoch weitere Studiengebühren, die mit den Hochschulgesetzen geregelt und zum Teil durch die jeweilige Hochschule in der Höhe festgesetzt werden. Beispiele hierfür sind u.a. die Studiengebühr für Langzeitstudenten (Regelstudienzeit +4 Semester), für ein Zweitstudium oder die im Zuge der Bundestagswahl gelegentlich genannten Gebühr für ausländische Studierende. Welche Studiengebühren die TUD erhebt findet ihr in dieser Amtlichen Bekanntmachung .
Die meisten Studenten werden also nicht von Studiengebühren betroffen sein. Die Mittelverwendung einer Gebühr muss laut gesetzlichen Vorschriften für dessen Entstehungsgrund erfolgen. Dementsprechend gehen Studiengebühren in den Hochschulbetrieb ein.

4. Beitrag an das Studentenwerk Dresden (StuWe)

Der Beitrag an das Studentenwerk Dresden beträgt, wie oben erwähnt, zur Zeit 82,90 € (Stand: SS 18). Im Sinne des Solidaritätsprinzips, kann man sich von diesem Beitrag auch nicht durch Verzicht auf die Leistungen des Studentenwerkes befreien lassen.

4.1 Wer Entscheidet über den Beitrag für das Studentwerks?

Das oberste Entscheidungsgremium des StuWe ist der Verwaltungsrat. Dieser entscheidet auch über Änderungen an der Beitragsordnung. Besetzt wird der Verwaltungsrat paritätisch mit Studierenden und Hochschulvertretern bzw. Vertretern der Politik & örtlichen Wirtschaft. Im Weiteren nimmt die Geschäftsführung des Studentenwerks beratend an den Sitzungen teil. Eine Liste der aktuellen Mitglieder findet ihr hier.

Dieses Gremium hat sich die Entscheidung für die Beitragserhöhungen nicht leicht gemacht. So hat bspw. der Geschäftsführer des StuWe, das StuRa-Plenum letzten Juli zu den bevorstehenden Erhöhungen besucht und die Beweggründe erläutert. An dem Tag erläuterte Herr Richter ausführlich die Problematik des Studentenwerkes und holte ein Meinungsbild der studentischen Vertretung zu den möglichen Maßnahmen ein. Hierzu weiter unten eine Zusammenfassung der Grundproblematik und Ursachen. Als Grundlagenwissen nun zunächst eine Beschreibung der Finanzierungsquellen, Mittelverwendung des Semesterbeitrags und rechtliche Bestimmungen für das StuWe.

4.2 Welche Einnahmen hat der Studentenwerk und wie verwendet es die Gelder?

Folgender Grafik zeigt die Einnahmestruktur des Studentenwerkes Dresden. Die relativen Verhältnisse sind über die Jahre relativ konstant.

Quelle: StuWe Präsentation im Stura

Wie ihr seht machen die Beiträge zunächst mit 14,1% den kleinsten Teil der Einnahmen aus. Von zentraler Bedeutung ist aber, dass das Studentenwerk nicht quersubventionieren darf. Das bedeutet, dass das Studentenwerk z.B. keine Gelder aus dem Bereich „Wohnen“ für den Bereich „Gastronomie“ verwenden darf und umgekehrt. Damit dürfen z. B. Einnahmen aus Mieten auch nur für den Erhalt und die Sanierung der Wohngebäude verwendet werden, während Einnahmen der Hochschulgastronomie auch nur für Mensen und Cafeterien Verwendung finden. Der Grund hierfür ist, dass jeder Bereich für sich selbst kostendeckend arbeiten soll und man nicht die Mieter über eine Mieterhöhung das Essen mitbezahlen lässt.

Der aufgeschlüsselte Beitrag ist zwar ebenfalls zweckgebunden, die Zuteilung lässt sich jedoch theoretisch durch den Verwaltungsrat mit einem neuen Wirtschaftsplan jährlich anpassen. Außerdem gehört der Beitrag zu den wenigen Möglichkeiten in bestimmten unterfinanzierten Bereichen mehr notwendige Gelder zu generieren oder durch Verschiebung aus anderen Bereichen einzusetzen.

Für die Aufschlüsselung eures Studentenwerkbeitrags nehmen wir den Beitrag aus dem Sommersemester 2017 mit einer Höhe von 77,50€. Dabei entfielen auf:

Hochschulgastronomie 63,40€
(81,81%)
Soziales 2,15€
(2,77%)
Psychosoziale Beratung 3,25€
(4,19%)
Kindereinrichtungen 2,50€
(3,23%)
Kultur 2,40€
(3,10%)
Tusculum 2,00€
(2,58%)
Internationales 1,00€
(1,29%)
Beitrag an das Deutsche Studentenwerk 0,80€
(1,03%)

[Quelle: StuWe-Präsentation im Stura]

Wie man sieht ist der gewichtigste Anteil mit Abstand die Hochschulgastronomie, welche auch das Hauptproblem bei aktuellen Erhöhungen darstellt. Gehen wir im Folgenden davon aus, dass die Erhöhung vom StuWe von 5,90€ seit 2016, komplett in die Hochschulgastronomie gesteckt werden; Mit den 69,30€ erkauft man sich quasi eine Rabattkarte für die Mensaessen mit der Studenten 1,75€ je Essen gegenüber den Bedienstetenpreisen spart, welche ebenfalls zu den Gastpreisen vergünstigt sind. 5,40€ bilden eine Art Versicherungsprämie für unterschiedliche Beratungsangebote zu verschiedenen persönlichen Problemlagen. 2,50€ dienen dazu, mit Angeboten zur Kinderbetreuung, die Studenten mit Kind zu unterstützen. 5,40€ werden vom Studentenwerk eingesetzt, um uns einerseits ein interkulturelles Programm zu bieten, kulturelle Projekte zu fördern und mit dem Tusculum ein mietbares Veranstaltungshaus für Partys etc. vorzuhalten.
Wie man auch sieht, werden die Studentenwohnheime nicht über den Beitrag teil-mitfinanziert und bilden ein Zusatzangebot.

Zudem ist das Studentenwerk mit dem Bafög-Amt für die Bearbeitung der Bafög-Anträge zuständig. Diese wird aber gesondert außerhalb der studentischen Beiträge finanziert.

4.3 Was sind die Ursachen der aktuellen Beitragserhöhung und welche Schuld trägt die Landesregierung?

Wie gerade erwähnt, ist die Hochschulgastronomie aktuell der kritische Faktor beim StuWe Dresden. Das Problem ist, dass die Gebäudeunterhalts- (Sanierung, Strom, etc.) und Personalkosten natürlich über die Jahre steigen. Über die letzten Semester wurde die gestiegenen Kosten über Rücklagen des Studentenwerks getragen. Der Kostendruck verstärkt sich dabei durch sinkende Studierendenzahlen. Das Studentenwerk Dresden hatte in den letzten 4 Jahren an den ihn zugehörigen Hochschulen einen Rückgang von 4000 Studenten und damit Beitragszahlern zu verzeichnen. In Folge sinken die Beiträge bei hohen Fixkosten und die Last verteilt sich auf weniger Studenten.
Durch das Verbot der Quersubventionierung, muss das Studentenwerk die Kosten in diesem Bereich aus den Gastronomieeinnahmen (58,8%), Semesterbeiträgen (22,9%) Landeszuschüssen (15,9%) und sonstigen Erträgen (2,4%) decken [Quelle: StuWe-Präsentation im Stura; Datenjahr 2016]. Das Studentenwerk hat nun theoretisch zwei Möglichkeiten:

  • Kosten senken oder
  • Einnahmen, Beiträge und/oder Zuschüsse erhöhen.

Die Kostensenkung ist keine wirkliche Option. Das StuWe muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Hierzu zählen unter anderem die Bereitstellung einer gewissen Anzahl an Essen, so wie mindestens einem kostengünstigen Sozialessen, zu den notwendigen Hauptessenszeiten von Studenten. Damit bleibt hier kaum Spielraum für eine Kostensenkung, durch Reduzierung der Speisen oder des Personals. Eine andere Option wäre, die Qualität zu senken. Auch dies wird als keine reelle Option unter allen Verantwortlichen gesehen. Auch Studierenden sollte ein vernünftiges Qualitätsniveau beim Essen garantiert werden. Die dritte Möglichkeit der Kostensenkung ist das Streichen von Zusatzleistungen/-service. Das ist bereits tragischer Weise z. B. mit dem Abbau des Zapfhahns in der alten Mensa Ende 2016 auf Grund zu geringer Auslastung geschehen. Das Einsparpotential ist aber nicht ausreichend.

Die Preiserhöhung ist ein Teil des aktuellen Lösungskonzeptes. Im SS17 berechneten sich die Preise noch wie folgt:
⇒ Lebensmittelkosten +94% Zuschlag für die Herstellungskosten  = studentischer Essenspreis
⇒ min. ein sozial verträgliches Essen in jeder großen Mensa zum Verkaufspreis von max. 2,10 € bei Warenkosten von 1,08 €
Sowohl der studentische Preis, wie auch die Preise für Bedienstete und Auswärtige wurde um einige Cent angehoben. Die offene Finanzierungslücke muss nun erzwungener Maßen durch die Erhöhung des Semesterbeitrags an das Studentenwerk ausgeglichen werden.

Was hat die Landesregierung jetzt damit zu tun? Das Land Sachsen ist Eigentümer der Mensa-Grundstücke und Gebäude. Das Studentenwerk  selbst ist nur Pächter, hat aber die Pflicht inne die Gebäude in Stand zu halten. Die tatsächliche Traglast der Vorhaltung, Instandsetzung und Erhaltung soll nach ursprünglicher Regelung aber beim Land liegen, weshalb es auch die Landeszuschüsse gibt, sodass das Studentenwerk letztlich lediglich den verwaltungstechnischen Aufwand trägt, aber nicht den finanziellen.
Nun wurden die Landeszuschüsse in den letzten Jahren völlig unzureichend erhöht, so dass es nur kurzfristig wieder zur Kostendeckung kam. Dadurch entstand eine lange Periode der Unterdeckung, die sich ohne weitere Erhöhungen  auch in der Zukunft wieder abzeichnet und im Enddefekt wieder durch Studenten auffinanziert werden muss. Mit anderen Worten, die Landesregierungen der letzten Jahre haben bewusst die Politik gefahren, dass Studierende, entgegen der eigentlichen Regelung, die Landesliegenschaften mitfinanzieren, also den Staat subventionieren. Einen zusätzlichen Beigeschmack bekommt die Sache dadurch, dass die Landeskantinen der Politiker, zu 100% durch den Freistaat getragen werden.
Hier ist dringend Handlungsbedarf angesagt. Auch das Studentenwerk versucht diesbezüglich auf die Politik einzuwirken. Bislang allerdings ohne nachhaltigen Erfolg.

Zu der Sachlage gibt es auch eine offizielle Pressemitteilung sowie weitere Informationen beim StuRa zur Preis- & Beitragserhöhungen im Studentenwerk Dresden. Außerdem interessant ist dieser Artikel auf dem Campusrauschen-Blog.

Die Vollständige Präsentation des Studentenwerks zu diesem Thema findet ihr hier
Zu dieser Präsentation gibt es ein Plenumsprotokoll mit Fragen und Antworten zu dem Thema ab Seite 3. Das Protokoll findet ihr unter diesem Link.

5. Beitrag an die verfassten Studierendenschaft (StuRa & FSR)

5.1 Semestertickets

Von den 188,80€ Semesterbeitrag in der Verantwortung des StuRas (als oberstes Organ der verfassten Studierendenschaft), gehen aktuell 184,20 direkt an die Anbieter der Semestertickets. Die Semestertickets werden vom StuRa mit den Unternehmen für bestimmte Zeiträume ausverhandelt. Das klassische Semesterticket für Busse und Bahnen teilt sich in das SPNV-Ticket (45€) für Regionalzüge in Sachsen und das VVO-Ticket (136,80€) für den öffentlichen Personenverkehr in der Region Dresden auf. Alle Informationen zu den beiden Tickets erhaltet ihr hier.
Zu den Semestertickets gibt es bundesweit an Hochschulen Diskussionen. Insbesondere in Städten mit großen Hochschulen aber, bei denen sich Hochschule, Studenten-/Kneipenviertel und Wohnungen der Studierende stärker über die Stadt verteilen, ist der Nutzen und die Zustimmung für die ÖPNV-Semestertickets recht groß. Der strittigste Punkt sind meist die Ländertickets. Von diesen profitieren hauptsächlich Studenten, deren Heimatregion im selben Bundesland liegt wie ihre Uni. Hier sollte eine Nutzenabwägung für die Studierendenschaft alle paar Jahre bei den Neuverhandlungen erfolgen.

Darüber hinaus gibt es seit dem Wintersemester 17/18 einen Nutzungsvertrag mit Nextbike für 2,40€ je Semester, die eine weitestgehend kostenlose Nutzung der Fahrradleihstationen ermöglicht. Nach aktuellen Rückmeldungen stößt diese Erweiterung auf hohe Zustimmung in der Studierendenschaft. Alle Informationen zum Nextbike gibt’s hier.

5.2 Studentenrat (StuRa)

Von den, Stand SS18, übrig bleibenden 7,60€ verbleiben 6,70€ beim StuRa und 0,90€ gehen bei korrekter Kassenführung an die Fachschaften (+ ein fester Sockelbeitrag von 500€ je Fachschaft, ebenfalls aus den StuRa-Geldern). Grundsätzlich angemerkt sein, dass der jetzige Semesterbeitrag an verfasste Studierendenschaft der Tu Dresden, nach der letzten Erhöhung um 3 Euro, deutschlandweit zum Mittelfeld gehört. Nicht wenige Hochschulen liegen bei über 10€. Bevor wir zu der Mittelverwendung, Entscheidungsfindung und den Debatten kommen, ist es wichtig zu verstehen, wie Studierendenschaft, Fachschaften und der StuRa verbunden sind. Vielen Studenten scheint dies in Debatten nicht ganz klar zu sein. Es ist auch die Grundlage um zu verstehen, wie man sein rechtmäßigen Einfluss auf Entscheidungen ausüben kann, selbst wenn man nicht dem FSR oder StuRa angehört. Deswegen erfolgt zunächst ein kleiner Exkurs über die Struktur, Einwirkungsmöglichkeiten und Kontrollen der Tätigkeiten.

5.2.1 Grundlagenexkurs:
I. Kurzeinführung in die Struktur der Studierendenschaft und seiner Vertretungen.

Alle Studierenden bilden zusammen die Studierendenschaft ihrer Hochschule, die nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung in den Gremien hat, welche über Studienangelegenheiten bestimmen. Das oberste demokratische Organ der Studierendenschaft ist hierbei der Studentenrat. Dieser besteht aus Angestellten (Nichtstudierende), Geschäftsbereichen mit Referaten und Geschäftsführern als Exekutivorgan– die das Tagesgeschäft regeln – und dem Plenum als legislatives Organ für alle großen Entscheidungen. Der StuRa kann ihm unterstellte, aber weitestgehend selbstständige Untereinheiten bilden und anerkennen (bspw. Fachschaftsräte oder Arbeitsgemeinschaften). Das ist besonders an großen Hochschulen sinnvoll mit großen recht unabhängigen Fakultäten/Instituten und daraus resultierenden eigenen Gremien, Ordnungen und Problemen. Mit dieser Untergliederung bilden sich auch die Fachschaften, denen alle Studierenden der Studiengänge angehören, welche von einem FSR vertreten werden und aus ihrer Mitte heraus ihren Fachschaftsrat wählen. Es kann auch mehrere FSRä pro Fakultät geben oder Fachschaftsräte gebildet werden deren Studiengänge unterschiedlicher Fakultäten angehören. Damit gilt, dass die Fachschaft nicht grundsätzlich den Studierenden einer Fakultät entsprechen muss. Häufig bei Lehrämtern oder interdisziplinären Studiengängen der Fall. Die Zuordnung der Studierenden zu einer Fachschaft wird vom Stura bestimmt, ist aber unabhängig davon, wie die Uni den Studiengang einer Fak zuweist. Beispielsweise könnte der Stura theoretisch WiPäd auch dem FSR ABS zuordnen. In diesem Fall müssten ABS die studentischen Vertreter in den Gremien entsenden, auch wenn die Hoheit über den Studiengang und ihren Dokument bei der WiWi Fak liegt.

Auch wenn der StuRa die Obereinheit bildet, so wird dessen Hauptentscheidungsgremium, das Plenum, von entsendeten Fachschaftsvertretern gebildet. Jeder Fachschaft stehen dabei, abhängig von der Größe, eine bestimmte Anzahl an Plenumsmitgliedern zu. Die entsendeten Fachschaftsvertreter werden vom Fachschaftsrat bestimmt und müssen dabei weder dem FSR angehören noch der Fachschaft, die sie vertreten. Entsendet werden sie aber durch den gewählten Fachschaftsrat, welcher sie auch abberufen kann. Die Plenumsmitglieder sind wie politische Abgeordnete frei in ihren Positionen und Abstimmungen, holen aber bei wichtigen Themen die Meinung des FSR ein und fühlen sich in der Regel möglichen Beschlüssen gegenüber verpflichtet.

II. Wie könnt ihr Einfluss auf hochschulpolitische Themen und Entscheiungen Einfluss nehmen?

Hierfür habt ihr mehrere Möglichkeiten. Zum einen könnt ihr natürlich aktive Mitglieder in der Fachschaft oder des StuRas werden, auch ohne gewählt zu sein. Wer sich selbst engagiert kann naturgemäß am meisten Einfluss ausüben. Über die möglichen Tätigkeitsbereiche informieren wir euch gerne. Auch die Entsendung in den StuRa ist auf Grund der nicht so hohen Interessentenzahl keine unrealistische Möglichkeit. Der FSR WiWi sucht zum Beispiel interessierte Leute, da jetzige Vertreter bald aufhören.

Aber auch ohne selbst in der studentischen Selbstverwaltung tätig zu sein, habt ihr einige Möglichkeiten. Zum einen könnt ihr sowohl in die Sitzungen der Fachschaft oder des StuRas gehen und mit Redebeiträgen auf die Entscheidungsfindung einwirken. Um Einfluss auf StuRa-Entscheidungen zu nehmen könnt ihr euch mit eure Meinung sachlich an eure StuRa-Vertreter wenden. Ebenfalls könnt ihr mit Anträgen an den Sitzungsvorstand des StuRas oder eures FSRs Beschlüsse erwirken. Auch hierfür beraten wir euch gerne.

III. Wird die verfasste Studierendenschaft in ihren Tätigkeiten kontrolliert?

Ja. Die gesetzlichen studentischen Vertretungen sind in Sachsen Teil der Hochschulen und damit  Teilkörperschaften öffentlichen Rechts und unterliegen den selben strengen Vorschriften und Kontrollen in ihrer Mittelverwendung. Die Kontrollhierarchie sieht wie folgt aus: Die Finanzer der Fachschaften sind zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet und haben zu kontrollieren, dass die Finanzbeschlüsse nicht gegen Vorschriften aus dem Verwaltungsrecht verstoßen, die sich in den Finanzordnungen des StuRas und der Fachschaften wiederfinden lassen. Jeder FSR wird anhand der Bücher und Kontobewegungen einmal jährlich einer Finanzprüfung vom StuRa-Finanzer unterzogen. Besteht ein FSR die Prüfung nicht, wegen lückenhafter Buchführung oder ungesetzlichen Ausgaben, so werden die weiteren Fachschaftsmittel eingefroren, bis die Mängel behoben sind. Gelder sind von den Verursachern zu ersetzen.

Der Finanzer vom StuRa muss zusammen mit der Buchhalterin des StuRas ebenfalls einen einwandfreie Buchführung zu den StuRa-Tätigkeiten leisten. Diese und die Fachschaftsprüfungen des StuRa-Finanzers werden wiederum von der Innenrevision der Universität geprüft. Auch hier kann es harte Strafen geben, wenn der StuRa sich Verfehlungen zu Schulden kommen lässt. Die Innenrevision der Hochschule wird wiederum vom Landesrechnungshof geprüft.

5.2.2 Über welche Größenordnung einer Beitragserhöhung wurde geredet und was sind die Gründe des StuRas?

Vom Geschäftsführer Finanzen des StuRas wurde 2017, im Antrag zur Beitragserhöhung, eine Erhöhung um 3 € auf 7,60 € pro Semester vorgeschlagen. Bei einer Neubesetzung der Technikerstelle wird zur Deckung der reinen gestiegen Personalkostensteigerung eine Erhöhung von mindestens 1,50 € notwendig sein. Dies ist somit die Minimalerhöhung. Die Unterlagen zur StuRa-Sitzung vom 16.11.17, mit dem Antrag und Begründung des Finanzers findet ihr hier ab Seite 12 ff. und 121 ff.

Wenden wir uns zunächst dem ersten Grund zu: Einstellung neuer Angestellter und steigende Gehälter. Wie in der Struktur der Studierendenschaft schon angeklungen wurde, besteht der StuRa nicht nur aus ehrenamtlich arbeitenden Studenten (die zum Teil auch Aufwandsentschädigungen bekommen können), sondern auch aus beruflich angestellten Mitarbeitern. Über die letzten Jahre gab es zwei fest angestellte Mitarbeiterinnen. Die eine mit der Hauptaufgabe der Buchführung und Finanzenverwaltung und die andere im Hauptbereich der Beratung. Zusätzlich haben Angestellte immer noch Servicezeiten zu erfüllen. Da beide Mitarbeiterinnen aus Altersgründen ausschieden, mussten die Stellen dringend neu besetzt werden, damit der StuRa genügend arbeitsfähig bleibt. Mit der Neueinstellung verbunden waren außerdem Neueingruppierungen nach der Tarifvereinigung der Länder, die zu erhöhten Ausgaben führten.
Ein weiteres Problem ist das rückläufige Engagement der Studierenden im StuRa (und auch in manchen Fachschaftsräten). Für viele notwendige Aufgaben zum Erhalt des StuRas-Betriebs, die früher von Studierenden erledigt wurden, fehlen heutzutage die Freiwilligen, so dass die zuständigen Referate unterbesetzt sind. Ein Beispiel hier ist die Pflege der IT. Infolge dessen sah sich der StuRa gezwungen weitere Stellen zu schaffen. Bislang beschlossen ist die Stelle des Technikers. Weiterhin im Raum stehen ein Mitarbeiter für Hochschulpolitik und einer für Öffentlichkeitsarbeit.
Die drei Stellen für Buchhaltung, Beratung und Technik wurden  bereits ausgeschrieben und neu besetzt, auch wenn der Techniker vor kurzem aus privaten Gründen kündigen musste. Die Bezahlung erfolgt dabei anhand der Tätigkeitsbeschreibung nach der Vergütungstabelle für Angestellte im öffentlichen Dienst. Durch Änderungen kann es hierbei zu Lohnsteigerungen kommen. Die Neubesetzung der Stellen und vor allem die Schaffung neuer Stellen sind ein wesentlicher und unvermeidlicher Grund für kommende Beitragssteigerung.

Nun kommen wir zum komplizierteren und strittigeren weiten Grund für die Höhe des Beitragsanstiegs: Erhöhte Ausgaben für StuRa-Referate (stura-interne Anträge) und die Förderungen von studentischen Projekten, Veranstaltungen und Sport (externe Anträge).
Zunächst zu den Finanzanträgen von externen Antragsstellern, wie z. B. Hochschulgruppen oder Sportgruppen. Hierzu muss man zunächst folgendes wissen: Der StuRa war seit spätestens 2016 in der Situation, das er „zu viele“ Rücklagen nach gesetzlichen Vorschriften gebildet hatte. Der StuRa-Finanzer wurde deshalb von höherer Stelle darauf hingewiesen, dass diese abgebaut werden müssen. Darauf hin folgte eine Zeit der finanziellen Großzügigkeit und es wurden Exkursionen, Veranstaltungen und Projekte von der Studierendenschaft großzügig gefördert. Viele dieser Projekte, Exkursionen und Veranstaltungen werden von den anerkannten Hochschulgruppen (HSGs) organisiert und stehen generell jedem offen. Bei Hochschulgruppen handelt es sich um verschiedenste Themen- und Interessengruppen von Studierenden, die jedem offen stehen (Musik, Sport, Kunst, Kultur, Technik, Segelflug, Fachgruppen, Politik usw.). [Wir können jedem Studenten nur empfehlen zu schauen, ob unter den vielen HSGs auch Gruppen dabei sind, die einen interessieren. Eine Liste aller HSGs gibt es hier. Es gibt gelegentlich geförderte Exkursionen speziell für Wirtschaftsstudenten, z.B. durch den VWI.] Zurück zum eigentlichen Thema. Diese Freigiebigkeit wurde schnell zum Alltag und war auch sehr angenehm, da man niemanden enttäuschen musste, kann aber unter den aktuellen Beiträgen nicht so weiterbetrieben werden. Die Ausgaben für Projekte und Veranstaltungen, ohne Sport, betrugen im Haushaltsjahr 16/17 42.500€, wohingegen sie im Haushaltsjahr 12/13 noch bei 11.500€ lagen. Die Sportförderung stieg auf HJ 16/17 auf 15.000€, von 7.000€ im Vorjahr. Der Anstieg der Sportförderung liegt hauptsächlich in den Erfolgen einiger Hochschulmannschaften wie den Volleyballerinnen begründet, welche sich zu den Hochschul-Europameisterschaften qualifizierten und auf Grund unzureichender anderweitiger Förderungen bspw. durch die Hochschule selbst noch 9.000€ brauchten. Im Jahr 2017 qualifizierten sich nun zusätzlich auch die Basketballer, was den Sportfördertopf des Haushaltes bei einer Vollfinanzierung vollkommen gesprengt hätte, da beide Mannschaften zusammen 15.000€ brauchten.

Der StuRa-Diskurs zur Beitragserhöhung drehte sich insbesondere auch um den letzt genannten Ausgabenpunkte. Die Förderung dieser studentischen Projekte und des Hochschulsports sind Kernaufgaben der studentischen Vertretungen der Hochschulen nach dem SächsHSFG §25. Die Frage über die finanziellen Aufwendungen sind aber ein schwieriges Thema und hängen nicht zuletzt mit der Reichweite der Projekte zusammen, aus welcher sich die finanzielle Bezuschussen pro Student ergibt. Werden die Angebote von einer breiten Masse der Studierendenschaft genutzt, ist die Legitimation von höheren Fördersummen größer, als wenn nur ein kleiner Teil der Studenten diese überhaupt nutzen. Ein anderes Problem in dieser Hinsicht ist naturgegeben zusätzlich die Frage, inwiefern die Angebote bekannt sind. Es ist aber auch wichtig, dass der StuRa ein Mindestangebot für das studentische Leben mit bereitstellt.
Der FSR WiWi unterstützt, die aktuelle vorherrschende Position ihrer und eurer StuRa Vertreter. Wir vertreten in der aktuellen Finanzlage die Auffassung, dass der StuRa zu mehr Haushaltsdisziplin zurückkehren muss und die gesteigerten Ausgaben der letzten Jahre prüft, bevor als leichter Weg einfach eine zusätzliche Beitragserhöhung beschlossen wird. Der Anstieg der Fördermenge ist gerade nach der Ankündigung eines notwendigen Rücklagenabbau so angestiegen. Die Anträge wurden zwar weiterhin sorgsam auf die formalen und rechtlichen Grundlagen geprüft, wenn die Anträge diese Bedingungen aber erfüllten, wurde der weit überwiegende Teil ohne jede Kürzung in voller Höhe beschlossen, da wir im Plenum die Lizenz zum Konto verkleinern hatten. Das war eine Ausnahmesituation, in der jetzigen Lage müssen wir aber wieder mehr auf die Angemessenheit der Förderhöhe prüfen und dann gelegentlich auch wieder Antragssteller enttäuschen. Es ist schließlich nicht so, dass sich der StuRa mit seiner Förderhöhe nach den Kosten eines Projekts richten muss oder sollte. Viel mehr sollten Antragssteller bei Projekten im Auge haben, wie viel die Studentenschaft für solch ein Vorhaben bereitstellen kann, während der StuRa sich klar werden muss, welche Höhe im regulären Geschäftsbetrieb angemessen ist. {Ein anschauliches Beispiel bieten hier die Sportförderungen. In nicht wenigen Sportarten haben Profisportler hohe Kosten für die Ausführung ihres Sports. Für die Teilnahme an einer deutschen Meisterschaft wenden manche über 1000€ jährlich auf. Deshalb muss man sich fragen, ob Studierende , die zu einer Hochschuleuropameisterschaft für eine Woche und länger fahren wollen, nicht ebenfalls deutlich über 30€ zu zahlen bereit sein sollten, wenn sie dort wirklich hin wollen. Erst recht, wenn der Lebensunterhalt zu Hause im gleichen Zeitraum höher als die Selbstbeteiligung mit Vollverpflegung ist.} Das bedeutet aber explizit nicht, dass man die Haushaltstöpfe wieder mit Zwang auf den Stand von 2015 zurückführen muss. Vielmehr muss geschaut werden, welche Ausgaben sinnvoll waren, welche überambitioniert und dann müssen der Haushalt und die Semesterbeitragserhöhung auf die notwendige und angemessene Höhe kalkuliert werden, unter Berücksichtigung eines Puffers als Spielraum für mögliche neue gute Projekte. Gleiches gilt auch zum Teil auch für den nächsten Kostenpunkt, die StuRa-internen Ausgabensteigerungen.

Die Erhöhungen der Referatsausgaben im StuRa liegen vor allem in den Geschäftsbereichen „Lehre und Studium“ und „Hochschulpolitik“ und sind zum Teil auch recht knackig. Referate des Bereiches Lehre und Studium haben u.a. angefangen vermehrt Workshops zur Schulung von Mitgliedern des StuRas und der Fachschaftsräte angeboten. Diese werden meist von externen Dozenten mit entsprechender Expertise auf den Gebiet gehalten. Beispielsweise gab es ein Workshop im Prüfungsrecht, in dem eine Fachanwältin studentische Mitglieder des Prüfungsrechts darin geschult hat, welche Rechte und Möglichkeiten Studierende im Prüfungsverfahren haben. Viele Workshops finden auch im Bereich der Sozialberatung statt.

Im Bereich Hochschulpolitik hat sich in den letzten Jahren ein recht engagiertes Referat für politische Bildung gebildet. Damit ging auch ein starker Anstieg von Projekten gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, für ein weltoffenes Dresden einher, um die vorherrschende Meinung der Studierendenschaft an der TU Dresden öffentlich zu vertreten, den Imageverlust bspw. durch PEGIDA abzumildern, welcher einen deutlichen Immatrikulationsrückgang zur Folge hatte und um einfach ein Zeichen gegen solche Ansichten zu setzen.

Hinzu kommen noch teure StuRa-Projekte, wie das Campusfest „Schampus auf den Campus“, welches zwar in einiger Hinsicht recht erfolgreich war, dessen Zukunft aber aus Kostengründen ungewiss ist.

Ein weiterer gestiegener Kostenpunkt der erwähnt sei, sind die Ausgaben für Soziale Härtefälle. Diese sind vom StuRa nur bedingt beeinflussbar, da es sich um Rückerstattungen des Beitrags für Studierenden mit sehr geringen Einkommen unter dem Existenzminimum handelt. Diese sind innerhalb eines Jahres von 8000€ auf 23.000€ gestiegen. Zwar legt der Stura die Grenzen für die Härtefälle fest, die Grenzen sollten sich aber an der Realität der regionalen Lebenshaltungskosten und Einkommen richten, um den eigentlichen Sinn nicht ad absurdum zu führen.

5.3 Fachschaften

Wie oben bereits erwähnt, erhalten die Fachschaftsräte bei einer erfolgreichen jährlichen Finanzprüfung für jedes Semester 0,90€ pro Student ihrer Fachschaft. Zusätzlich erhält jeder Fachschaftrat 500€ je Semester als Sockelfinanzierung. Die Fachschaftsräte stellen aktuell keine Forderungen an den StuRa nach einer Erhöhung ihrer Gelder. Im Gegenteil, manch ein zum Teil fachschaftsfernes StuRa-Mitglied hat vorgeschlagen, die FSR Beiträge zur StuRa-Finanzierung zu senken. Dabei kann man durchaus die These vertreten, dass die Studierenden aus dem FSR-Anteil eine spürbarere, wenn nicht sogar eine tatsächlich höhere Rendite erzielen, als aus dem StuRa, da diese sichtbarer und näher am tatsächlichen Studierendenleben der Studenten agieren. Fakt ist, dass gerade die Fachschaftsräte der großen Fakultäten aktuell recht problemlos zurechtkommen, vorausgesetzt diese erhalten den Betrag auch regelmäßig wie vorgesehen. Daraus abzuleiten, dass man dann dort einfach kürzen kann, ist aber ein Fehlschluss. Vielmehr haben sich die Fachschaften gut an die Beitragssituation angepasst. Auch die Fachschaftsräte haben eine Beschränkung der Rücklagenhöhe und können sich deshalb teurere Anschaffungen/Ausstattungen nur nach langer Zeit oder gar nicht leisten. Für die ESE-Woche, wie wir sie aktuell mit hoher Angebotszufriedenheit durchführen, benötigt der FSR-WiWi zwischen 8.000-9.000 Euro. Eine Summe die erst einmal vorgehalten werden muss. Preise für stabile hochwertige Ausstattung wie z.B. IT, Büroausstattung Grills und Zelte kosten liegen zwischen 500-2000€. Das gesetzliche Verbot als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Veranstaltungen Gewinne einzufahren, ist hierbei eine zusätzliche starke Einschränkung. Es kann ziemlich sicher gesagt werden, dass eine von manchen vorgeschlagene Reduzierung des FSR-Anteils von 0,40 € bzw. um 44%, bei der Studierendenschaft eine wesentlich schärfere Nutzeineinbuße zu Folge hat, als eine Reduzierung der StuRa-Ausgaben bei welchen ein deutlich höheres Einsparpotential vorhanden sein dürfte. Gleiches gilt natürlich auch für geringere Reduzierungen. Selbst wenn einige Fachschaften das Geld nicht sinnhaft einsetzen, so sollten doch nicht die anderen Fachschaften dadurch eingeschränkt werden.

Die typischen Ausgaben und damit die Beitragsverwendung in unserer Fachschaft bilden hauptsächlich folgende Aufwendungen:

  • ESE: Förderung der Veranstaltung für eine reduzierte Teilnahmegebühr,
  • Übernahme von Tagungsgebühren und Reisekosten unserer Fachschaftsmitglieder z.B. für die Bundesfachschaftenkonferenz jedes Semester,
  • Förderung von studentischen Projekten wie z.B. VWI-Exkursionen, Studentenaustausch Ufa, Gründergarten, etc.,
  • Bezuschussung oder Übernahme von Reise und Übernachtungskosten für interne Klausurtagungen des FSR oder es StuRas,
  • Anschaffungen/Ansparungen für Technik, Büroausstattung, Grills, Zelte, etc.,
  • Büromaterial,
  • Veranstaltungen wie „FSR lädt ein“ oder „Flunkyballturniere“ und
  • mögliche Verluste bei Partys,

Wie der StuRa ist auch der FSR transparent in seiner Buchführung. Die Sitzungen, Protokolle und Finanzanträge sind öffentlich einsehbar. Des Weiteren kann beim Finanzer Einsicht in die Bücher beantragt werden. Somit sind bei Bedarf alle Ausgaben öffentlich zugänglich. Weil auch immer wieder Fragen bezüglich der Finanzierung von alkokolischen Getränken aus studentischen Geldern an uns herangetragen werden, hier eine kleine Anmerkung: Ja, in den meisten Fachschaftsbüros stehen Bierkästen, aber diese müssen Fachschaftler schon selbst anschaffen und werden nicht aus euren Beiträgen finanziert. Das ist rechtlich gar nicht erlaubt und wie oben beschrieben müssen wir Buch führen und werden kontrolliert. Lediglich bei Veranstaltungen kann es ein bestimmtes Kontingent an Helferverpflegung geben, aber auch hier gibt es Grenzen und die Kosten werden über Einnahmen einkalkuliert/ausgeglichen. Eure Beiträge stecken zu 100% in den oben genannten Punkten.

Wir hoffen euch einen hilfreichen Überblick über das Thema Beiträge gegeben zu haben. Bei Fragen oder auch gerne Meinungen wendet auch bevorzugt an unsere WiWi-StuRa-Vertreter unter:  stura@fsrwiwi.de

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