Wahlpflichtbereich

Mit dieser Seite möchten wir eine Hilfestellung bei der Bewältigung des Wahlpflichtbereichs geben. Das Video und die beigestellte Präsentation enthalten allgemeine Informationen und Tipps zum Wahlpflichtbereich. Wie der Wahlpflichtbereich speziell in deinem Studiengang aufgebaut ist, kannst du danach dem entsprechenden Flyer entnehmen. Offen gebliebene Fragen beantworten wir dir gern unter bildung@fsrwiwi.de.

Viel Spaß und Erfolg beim auswählen! – dein FSR WiWi

Voraussetzung für den Wahlpflichtbereich:

Um zu Wahlpflichtmodulen zugelassen zu sein, sind bei den Bachelor- und Diplomstudiengängen Voraussetzungen nach §25 der PO zu erfüllen:

Für BA WiWi, Dipl WIng & Dipl WInfo:

Alle Module aus den ersten beiden Semestern, außer Statistik, sind zu bestehen. Der Wahlpflichtbereich für WiWis beginnt im 4. Semester. Der Wahlpflichtbereich für Diplomer beginnt im 5. Semester.

BA WiPäd:

Der Wahlpflichtbereich beginnt im 3. Semester. Die Module

  • “Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Organisation”
  • “Grundlagen des Rechnungswesens”
  • “Einführung in die Volkswirtschaftslehre”
  • und “Einführung in die Wirtschaftsinformatik”

müssen zuvor bestanden sein.

Die Umwahl

Bei Wahlpflichtmodulen sind die Regeln nicht ganz so streng, wie bei Pflichtmodulen: Du kannst ein Modul streichen, auch wenn du es schon bestanden hast (oder endgültig nicht bestanden hast). Dieser Prozess nennt sich „Umwahl“.

Du darfst bis zu 5 Wahlpflichtmodule abwählen. Darunter dürfen auch bis zu 3 endgültig nicht bestandene Module sein.

Schwerpunkte & Bereiche

Wahlpflichtmodule sind Schwerpunkten zugeordnet und Schwerpunkte sind Bereichen zugeordnet. Die Bereiche sind zum einen für die Wahl der Module nach §26 der POs relevant, da bei den meisten Studiengängen eine Mindest-ECTS-Zahl an Modulen aus einem Bereich gewählt werden muss (z.B. bei Wing je 45  ECTS aus Ingenieur- und Wiwi-Modulen). Zum anderen sind sie teilweise Zulassungskriterien für anschließende Masterstudiengänge an der TU Dresden.

Major & Minor:

Schwerpunkte lassen sich als Major oder Minor auf dem Zeugnis ausweisen, es besteht jedoch keine Verpflichtung einen Major oder Minor zu erlangen.. Hierfür sind die Module einem Schwerpunkt primär, bzw. anderen sekundär zugeordnet. Hat man eine bestimmte Zahl an ECTS durch dem Schwerpunkt (primär) zugeordnete Module gesammelt, so ist die Ausweisung auf dem Zeugnis möglich, wobei ein abgeschlossenes Modul nicht für mehrere Schwerpunkte genutzt werden kann. Die ECTS-Grenzen für einen Major/Minor sind in §21 der POs definiert.

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Dokumente

Präsentation zum Wahlpflichtbereich

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