Zwangsübertritt

Mit dem Beschluss der Studienreform im Fakultätsrat wurden neue Studiendokumente für die Studiengänge an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften erlassen. In diesen neuen Dokumenten wurde der verpflichtende Übertritt in die neu erlassenen Studiendokumente geregelt. Der Übertritt kann für alle Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2024/2025 immatrikuliert haben, relevant werden.

Der Zwangsübertritt geschieht für verschiedene Studiengänge zu verschiedenen Zeitpunkten.

Für alle Studierende in den Studiengängen Diplom Wirtschaftsingenieurwesen, Diplom Wirtschaftsinformatik und Master BWL, Master Wirtschaftspädagogik gelten die neuen Dokumente ab dem Wintersemester 2026/2027.
Für alle Studierende in den Studiengängen Bachelor Wirtschaftswissenschaften und Bachelor Wirtschaftspädagogik gelten die Änderungen ab dem Wintersemester 2027/2028.

Falls ihr Fragen zum Zwangsübertritt habt, nutzt gerne den entsprechenden Opal Kurs der Fakultät oder wendet euch an unserem Geschäftsbereich Bildung (bildung@fsrwiwi.de).

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