BaFöG Online

Einführung:
Zum 01.08.2013 trat das s.g. „eGovernment-Gesetz“ (vollständig: Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften) in Kraft. Dies regelt die Öffnung der Verwaltung von Bund und Ländern auf elektronische Ein- und Ausgangswege. Anträge aller Art müssen zu jeder Zeit, von jedem Ort (auch aus dem Ausland) zugänglich sein. Daraus ergibt sich auch, dass die Antragsstellung zur Ausbildungsförderung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes „BAföG“ (Rechtsgrundlage: BGBl. I S. 1952 geändert durch Art. 11 Abs. 3 G v. 22.11.2011 I 2258, Art. 1 G v. 6.12.2011 I 2569, Art. 19 G v. 7.12.2011 I 2592) in elektronischer Form beantragbar sein muss.

Die Länder sind verpflichtet zum 01.08.2016 eine elektronische Antragsstellung zu ermöglichen.

Zum aktuellem Stand ist in den meisten Bundesländern in dieser Richtung noch nichts umgesetzt, oder lediglich downloadbare PDF-Dateien online gestellt.
Dies entspricht nicht den Anforderungen des eGovG.

Anforderungen:
• Bereitstellung aller BAföG-Anträge als ausfüllbar und dynamisch/elektr. Formulare
• Schriftformersatz/medienbruchfreie Antragsstellung online
• Up- und Downloadbereich für papierloses Ein- und Nachreichen von Unterlagen
• Statusverfolgung eingereichter Anträge
• Anbindbarkeit an ein Online-Bürgerportal
• Einbindung von Georeferenzierung – automatische Zuordnung des zuständigen BAföG-Amts
• Möglichkeiten der qualifizierten Signatur durch Einsatz des neues Personalausweis und des elektronischen Aufenthaltstitels

Da auf BAföG für Auszubildende Rechtsanspruch besteht (entsprechend den Neigung, Eignung und Leistung und „wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen“ BMBF auf https://www.bafög.de/de/grundsatz-408.php), sollte diese Leistung auch wie eine Dienstleistung angeboten und optimiert werden.

Deshalb unterstützen die gesandten Delegationen der Fachschaften Wirtschaftswissenschaften und Wirtschafts-/Sozialwissenschaften der deutschen Hochschulen und Universitäten das geplante Vorgehen in NRW und empfiehlt, dies als bundesweites Leitbild zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes im Bereich Bundesausbildungsförderungsgesetz („BAföG“) anzusehen.

Quelle: https://bufak-wiso.org/positionspapiere/bafoeg-online/

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