Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme von Studiengängen

Der Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften der TU Dresden spricht sich gegen die Verwendung von kostenpflichtigen Tests und kostenpflichtiger Bewerberprüfverfahren als notwendige Voraussetzung im Zulassungsverfahren von Studiengängen aus. Der Einsatz differenzierter Testverfahren zur Ermittlung der fachlichen Qualifikation im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Studiengängen wird aber weiter empfohlen. Zusätzliche Prüfverfahren wie z.B. Einstufungstests eignen sich hervorragend darin etwaige Qualitätsunterschiede in der Lehre zwischen verschiedenen Institutionen aufzuzeigen, da die Qualität der Bewerber unabhängig von ihren bisherigen Leistungen ermittelt wird. Diese Unterschiede spielen somit im späteren Bewerbungsverfahren eine geringere Rolle wodurch zum einen die reale Qualität der erfolgreichen Bewerbungsverfahren gesteigert und zum anderen eine höhere Chancengleichheit zwischen Bewerbern unterschiedlicher Institutionen ermöglicht werden kann. Neben den standardisierten kostenpflichtigen Tests soll die betroffene Institution jedoch, im Rahmen des Bewerbungsprozesses, den kostenpflichtigen Tests äquivalente kostenlose Tests zur Verfügung stellen bzw. äquivalente Tests der abgebenden Institution wie z.B. interne Sprachtest akzeptieren. Die Intention, die Qualifikation von Bewerbern zu prüfen, kann somit, bei gleichzeitiger Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, weiter erfüllt werden. Die Kooperation unterschiedlicher Institutionen, zur Erstellung gemeinsamer standardisierter Testverfahren, wird ausdrücklich empfohlen. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert das Studenten einen oder mehrere Tests an einer Institution ablegen und die Ergebnisse parallel in weiteren Bewerbungsprozessen bei unterschiedlichen Institutionen verwenden können.

Grundlage unserer Position war dieses Positionspapier der BundesfachschaftenKonferenz.

Ausgangssituation

Die Bemühungen von Hochschulen, die Auswahl qualifizierter Studierender differenziert stattfinden zu lassen werden grundsätzlich sehr begrüßt. An einigen Hochschulen werden jedoch zur Studiengangszulassung, vor allem für Masterstudiengänge, kostenpflichtig Tests vorausgesetzt. Im Extremfall sind durch Mehrfachbewerber ebenso viele verschiedene Zertifikate pro Hochschule vorzulegen. Diese Kosten erschweren finanziell benachteiligten Studieninteressierten die Möglichkeit zur Bewerbung unnötig. Der FSR WiWi der TU Dresden erachtet es als inakzeptabel, wenn Interessierte ohne Rücksicht auf ihre Qualifikation vom Studium ausgeschlossen werden.

 

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