CAZ: „TU pfeift auf ärztliche Schweigepflicht“

Wer die CAZ diese Woche in der Mensa ausliegen sieht, kann ruhig mal zugreifen. Es ist ein interessanter Artikel erschienen, der sich mit dem Vorgehen der Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall befasst. Ihr findet ihn unter angehängtem Link.
Wer sich etwas genauer mit dem Thema auseinandersetzen möchte, der kann sich gern einmal §13 Abs. 2 der Prüfungsordnung zu Gemüte führen.

Link zum Text: http://www.caz-lesen.de/campus-news/tu-pfeift-auf-aerztliche-schweigepflicht-104.html