Dies ist das FAQ des FSR Wiwi zur Prüfungsphase des Wintersemesters 2021/22. Wir haben uns bemüht, die wichtigsten Punkte zusammenzufassen und zu erläutern. Das FAQ gibt unseren aktuellen Kenntnisstand wider, jedoch können auch wir keine Gewähr für die Korrektheit und Aktualität der Aussagen geben (wir sind keine Juristen, noch gibt es zu allen Fragen eine einzige Meinung). Wende dich für genauere Erläuterungen an uns oder an das Prorektorat Bildung.
Ausführliche und vom Rektorat geprüfte Informationen findest du auf der Seiten der TU zu Prüfungen während COVID-19 sowie dem allgemeinen FAQ zu COVID-19.
Allgemein
Prüfungen dürfen dieses Semester sowohl digital als auch in Präsenz stattfinden, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die Prüfenden sollten im Austausch mit den Studierenden und im Benehmen mit den Prüfungsausschüssen über die Durchführungsart entschieden haben.
Stand jetzt finden die Prüfungen an dem Tag statt, an welchem sie nach den Angaben auf der Website des Prüfungsamtes geplant sind. Uhrzeiten werden ggf noch nachgetragen, wenn die Raumplanung abgeschlossen ist. Dennoch kann es unter Umständen dazu kommen, dass Prüfungen wie letztes Jahr verlegt werden.
Nein, im Gegensatz zu den vorherigen Semestern ist die Rückgabe nicht möglich.
Bis 23:59 am Vortag der Prüfung. (Regelung erfolgte durch die Prüfungsausschüsse der Fakultät)
Es ist wieder ein ärztliches Attest von Nöten. Eine einfache E-Mail an das Prüfungsamt reicht nicht aus. Einfacher wäre es daher, sich am Vortag “normal” von der Prüfung abzumelden. Ungünstig ist natürlich, wenn man am Prüfungstag erkrankt oder ein positives Testergebnis erhält. Dann muss man das Attest / den Nachweis mit dem zugehörigen Antrag auf Rücktritt beim Prüfungsamt einreichen. Das hier nicht weiter mitgedacht wurde, ist bedauerlich.
Verlängerung der Regelstudienzeit für das WS 2021/22 durch den Freistaat Sachsen. Außerdem wurde folgendes in der Rundmail des Prorektors zu Wiederholungsfristen bekannt gegeben: “Die Wiederholungsfristen für das Ablegen von Prüfungen (relevant insbesondere bei letzten Prüfungsversuchen) wurden in den drei Coronasemestern […] ausgesetzt. Die Kontrolle der Wiederholungsfristen wurde zum 01.10.2021 noch nicht wieder aktiviert, womit sich eine faktische Verlängerung aller Wiederholungsfristen für das Wintersemester 2021/2022 ergeben hat. Niemand ist dieses Semester aus Fristgründen gezwungen, eine Prüfungsleistung abzulegen.”
Präsenzprüfungen
Es gilt/gelten:
- Die allgemeinen Hygienevorschriften der Universität
- “1G” → alle (auch geboosterte / geimpft+genesen) benötigen einen Testnachweis für die Prüfungsteilnahme (Antigen-Test: 24 Stunden alt, PCR-Test: 48 Stunden alt)
- Maskenpflicht, auch am Prüfungsplatz (FFP2-Maske auf dem Weg zum Platz, am Platz FFP2- oder OP-Maske)
Es gibt ein Testzentrum in der Mensa der Reichenbachstraße. Hier sollen bald die Öffnungszeiten verlängert werden, sodass man sich auch Sonntagnachmittag testen lassen kann.
Wir gehen jedoch von großen Warteschlangen an dieser Stelle aus. Daher raten wir dringend sich an anderen Stellen mit Termin testen zu lassen. Plane die Termine entsprechend deiner Prüfungstermine, dann hast du keine Sorge, dass du verspätet zur Prüfung erscheinst.
Logischerweise musst du dich zunächst in Quarantäne begeben und kannst während der Isolationszeit nicht an Prüfungen teilnehmen. Wenn du das Ergebnis am Prüfungstag erhältst, musst du dich per Antrag an den Prüfungsausschuss von der Prüfung abmelden. Zu Widerholungsprüfungen haben wir noch keine weiteren Informationen.
Wir sind von der Universität als Ganzes enttäuscht, dass trotz mehrfacher Anläufe seitens der Studierendenvertreter keine Maßnahmen ergriffen wurden, um diese Lage für die Studierenden zu entschärfen.
Du kannst jedoch versuchen, beim Prüfungsausschuss in gut begründbaren Fällen einen Härtefallantrag auf eine Nachprüfung zu stellen. Siehe dazu die nächste Frage.
Wenn man an der festgelegten Durchführungsart nicht teilnehmen kann (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), sind laut der Universitätsleitung alternative Prüfungsleistungen in Ausnahmefällen möglich. Dies läuft über einen Nachteilsausgleich per Antrag an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss hat hier zwar die Entscheidungshoheit, die Unileitung hat jedoch dazu aufgefordert wohlwollend zu entscheiden und unterstützt nachvollziehbare Anträge. Weitere Infos zum Nachteilsausgleich findest du hier.
Digitale Prüfungen
Es gibt digitale Fernprüfungen (Prüfung wird zu Hause abgelegt) und digitale Vor-Ort-Prüfungen (Prüfung erfolgt in der Uni unter Aufsicht). Für digitale Vor-Ort-Prüfungen gelten dieselben Bestimmungen wie für die oben genannten Präsenzprüfungen (also Test, Maske, etc.).
Generell gilt, dass wenn du mit der digitalen Fernprüfung nicht einverstanden bist, dir eine digitale Vor-Ort-Prüfung angeboten werden muss.
Ja, während der Fernprüfung muss eine Kamera und ein Mikrofon eingeschaltet sein.
Vor der digitalen Fernprüfung muss der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zugestimmt werden. Diese Einwilligungserklärung sollte 2 Wochen vor der Prüfung erfolgt sein. Wenn du nicht zustimmst, musst du dich mit den Prüfenden in Kontakt setzen, um eine digitale Vor-Ort-Prüfung zu beantragen.
Du kannst die Einwilligungserklärung auch jederzeit widerrufen. Ein nachträglicher Widerruf ist mit einem Rücktritt beim Prüfungsamt gleichzusetzen, wenn dieser weniger als 2 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgt. Wenn die Teilnahme an einer Vor-Ort-Prüfung noch realisierbar ist, wird dir dies dann angeboten.
Leider haben wir hier trotz Nachfrage kaum einheitliche Vorgaben erhalten. Proctoring und Aufzeichnungen der Aufnahmen sind jedoch definitiv nicht gestattet.
Informiere dich vor der Prüfung bei den Prüfenden, welche Vorgaben diese Stellen. Wenn du nicht einverstanden bist, beantrage eine digitale Vor-Ort-Prüfung. Auch zusätzliches Equipment muss nicht extra gekauft werden (siehe Punkt weiter unten).
Lass dir bei der Prüfung nicht alles gefallen, auch wenn du unter großer Anspannung stehst. Wenn du glaubst, im Unrecht zu sein, protokolliere bitte den Fall und leite ihn an uns oder direkt an das Prorektorat weiter.
Zum Kameraschwenk gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wir halten dies für einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre, welcher Täuschungen nicht effizient genug unterbindet und stehen mit dieser Rechtsauffassung nicht allein.
Laut der TU ist die Aufforderung zu einem Kameraschwenk durch den Raum jedoch zulässig, wenn eine Täuschung vermutet wird. Es wurde dabei folgende Aussage auf der Website der TU getätigt (Stand 26.01.2022): “Die Verweigerung des Kameraschwenks bei Täuschungsverdacht auf Aufforderung durch den Prüfenden/der Aufsichtsperson indiziert/erhärtet den Täuschungsverdacht. Dies sollte im Prüfungsprotokoll vermerkt und im Anschluss der Prüfung durch den Prüfungsausschuss entschieden werden. Auf den mit der Weigerung verbundenen Schluss auf die Täuschungshandlung kann man den/die zu Prüfende ggf. hinweisen.”
Das heißt, du musst der Aufforderung nicht nachkommen und deine Prüfung wird zunächst gewertet. Die Prüfenden können dann einen Antrag auf Täuschung beim Prüfungsausschuss stellen, welche darüber berät. Zu deiner Entlastung solltest du einen solchen Vorfall gut protokollieren. Der Ausschluss von der Prüfung erfolgt nur, wenn der Ablauf der Prüfung gestört wird.
Zum einen kannst du die Vor-Ort-Prüfung beantragen. Ansonsten hat der prorektor klar gesagt, dass es in diesem Fall die Verantwortung der Prüfenden Person ist, das nötige Zusatzeqipment, was Sie fordert, bereitzustellen. Kontaktiere hierfür einfach die prüfende Person.
Es ist davon auszugehen, dass dies als Täuschungsversuch aufgenommen wird, wenn dies längere Zeit dauert. Schreibe in diesem Fall einen Antrag an den Prüfungsauschuss, und mache glaubhaft, dass es eine technische Störung war.
Wende dich dann bitte an den technischen Support. Laut der Universitätsleitung ist dieser breit aufgestellt und allzeit bereit zu helfen.
Dokumentiere diesen Fall bitte gut und stelle einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Annullierung des Ergebnisses. Die Rückgabe von Ergebnissen ist, wie bereits erwähnt, dieses Semester nicht möglich.
Frage hier bitte die Aufsicht, wie dies gehandhabt wird. Eine generelle Regelung ist uns nicht bekannt.
Außer der alternativen Vor-Ort-Prüfung ist uns keine andere Möglichkeit bekannt.
Beschwerden und Fragen
Bei Fragen solltest du dich immer zunächst an die prüfenden Personen wenden. Natürlich steht aber auch der FSR (bildung@fsrwiwi.de) für Fragen bereit sowie das Prorektorat Bildung im Falle TU-weiter Tragweite (prorektor.bildung@tu-dresden.de). Sollten Kommunikationsprobleme zwischen Lernenden und Lehrenden auftreten gibt es außerdem ein Beschwerdemanagement der TU Dresden. Folge diesem bitte und kontaktiere die entsprechenden Stellen.