Seit dem 01.12.2020 läuft die Prüfungsanmeldung für die Prüfungen im Kernprüfungszeitraum. In diesem Semester wird es dabei einige Änderungen geben, die die nachträgliche Anmeldung zu Prüfungsleistungen betreffen.
Wenn ihr euch bis Ende des Einschreibezeitraums (15.01.2021) noch nicht für alle Prüfungen eingetragen habt, wird in diesem Semester keine nachträgliche Prüfungsanmeldung durchgeführt werden.
Die Prüfungsausschüsse haben entschieden, dass es sich bei Anmeldefristen um verbindliche behördliche Fristen handelt, bei welchen nur in wenigen Ausnahmefällen, gegen Vorlage eines besonders triftigen Grundes, den der Studierende nicht zu vertreten hat, eine nachträgliche Anmeldung möglich ist.
Habt ihr euch bis 15.01.2021 nicht für eine Prüfung angemeldet, werdet ihr diese wahrscheinlich auch nicht antreten dürfen.
Also lasst es nicht erst so weit kommen und meldet euch am besten zeitnah, spätestens aber bis zum 15.01.2021 für alle Prüfungen im Hisqis an!