Verkürzung der Rücktrittsfristen ab Wintersemester 19/20

Auf Initiative unserer studentischen Fachschaftsvertreter im Prüfungsausschuss hat dieser eine Neuregelung der Rücktrittsfristen von Klausuren und mündlichen Prüfungsleistungen, innerhalb des regulären Prüfungszeitraumes, ab dem kommenden Wintersemester beschlossen. Ab dem Wintersemester 2019/20 gilt  eine Rücktrittsfrist von 7 Tagen für Prüfungsleistungen im regulären Prüfungszeitraum.